Johann Joachim Georg Ludwig
Behm
* 07.09.1766 Rostock
+ 08.01.1816 Striesdorf bei Laage
[WEITER BEI HALLER]
Justina Sophia Gertrude
Taddel

* 08.09.1776 Kusserhof
+ 13.09.1834 Rostock


Katharina Luise Sophie
Behm

* 23.02.1799 Klein-Kussewitz
+ 02.07.1882 Roggow


Kinder mit: Johann Georg Daniel Pogge / Pogge-Roggow (* 22.03.1793 Roggow + 11.01.1854 Roggow), Gutsbesitzer zu Striesenow, Roggow und Krassow, Paulskirchenabgeordneter (oo 1819):

Carl Johann August
Pogge / Pogge-Jaëbitz / Pogge-Pölitz
* 04.11.1825
+ 30.11.1884
Rittergutsbesitzer und liberaler Politiker
Franz Ernst Otto
Pogge / Pogge-Blankenhof

* 24.07.1827 Striesenow
+ 08.03.1902 Alt Krassow
Rittergutbesitzer, Reichstagsabgeordneter für die Nationalliberalen
Hermann
Pogge / Pogge-Pölitz / Pogge-Roggow
* 28.05.1831 Striesenow
+ 06.12.1900 Roggow
Rittergutbesitzer, Reichstagsabgeordneter für die Nationalliberalen
Wilhelm Heinrich
Pogge
* ?
+ ?
Friedrich Adolph Carl
Pogge
* ?
+ ?
[3 oder 5 weitere Kinder]

Quellen:
- Wikipedia ZUM GATTEN: "Johann Pogge, auch: Pogge-Striesenow, Pogge-Roggow (* 22. März 1793 in Roggow; † 11. Januar 1854 ebenda; vollständiger Name: Johann Daniel Georg Pogge) war ein deutscher Landwirt aus der mecklenburgischen Familie Pogge und Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Literatur 3 Einzelnachweise 4 Weblinks Leben Pogge wurde 1793 als Sohn des Landwirts Carl Pogge in Roggow bei Güstrow geboren. Er besuchte die Güstrower Domschule, bestand irgendwo das Abitur[1] und studierte 1810 bis 1816 Philosophie in Berlin. Während des Studiums nahm er als Freiwilliger an den Befreiungskriegen teil, er diente im Jägercorps und der russischen Legion. 1816 übernahm Pogge die Verwaltung des Rittergutes Striesenow, nach seines Vaters Tod trat er auch in die Leitung der Güter Roggow und Krassow ein. Er setzte seines Vaters Ideen fort und machte sich um Industrialisierung und Rationalisierung der Landwirtschaft verdient. Seine Merino-Zucht, die Einführung von Feldbahnen, der durchdachte Wirtschaftswegebau und die klug berechnete Meliorationen brachten ihm den Ruf eines modernen Landkapitalisten ein. Pogge war Gutsnachbar und einer der engsten Freunde und Mitstreiter von Johann Heinrich von Thünen. Als bürgerlicher Grundbesitzer gehörte er von 1834 bis 1848 dem mecklenburgischen Landtag sowie von 1848 bis 1849 der konstituierenden Abgeordnetenversammlung an. Hier setzte er sich für die Abschaffung der adligen Standesvorteile ein. Am Ende des Vormärz erregte Johann Pogge hohe Aufmerksamkeit durch einen Antrag, den er am 27. November 1847 im Landtag stellte. Kern war die Forderung nach einer Erweiterung des Landtags um eine Vertretung des ganzen Volkes zu schaffen (in der bisherigen Ritter- und Landschaft waren nur die Besitzer der Rittergüter und Vertreter der Städte vertreten). Dieser Antrag erweckte Begeisterung unter den Liberalen im ganzen Land. Allein in den folgenden vier Wochen erreichten Pogge zehn Dankadressen verschiedener Städte.[2] Nach der Märzrevolution wurde Pogge in die konstituierenden Abgeordnetenversammlung und für den 6. mecklenburgischen Wahlkreis Güstrow des Landesteils Mecklenburg-Schwerin in die Nationalversammlung gewählt, der er vom 18. Mai 1848 bis zum 3. November 1848 angehörte. Als Redner ist Johann Pogge in Frankfurt nicht aufgetreten. Er schloss sich keiner Fraktion an, stimmte aber mit dem Rechten Centrum. Sein Mandat ging dann auf Johann Mann aus Rostock über. Johann Pogge war seit 1819 mit Luise Behm (1799–1882), Tochter des Juristen und Gutsbesitzers auf Klein Kussewitz und Finkenberg Johann Joachim Behm, verheiratet, die später Memoiren schrieb. Aus der Ehe gingen 8 Kinder hervor, darunter die späteren Politiker August (1825–1884), Franz (1827–1902), und Hermann (1831–1900). Die letzteren beiden waren Mitglieder des Reichstags, Hermann später Ehrenbürger von Teterow. Thünen-Pogge-Begegnungsstätte in Warnkenhagen-Tellow In Tellow gibt es eine Thünen-Pogge-Begegnungsstätte (im um 1815 erbauten ehemaligen Pferdestall Thünens). Literatur Jürgen Borchert: Auf nach Frankfurt. Mecklenburgische und vorpommersche Parlamentarier als Abgeordnete in der Paulskirche 1848/49. Landeszentrale für Politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 1998. ISBN 3-931185-44-3. Einzelnachweise Ort nicht bekannt; in Güstrow nicht in der Abiturientenliste! Martin Stammer: Die Anfänge des mecklenburgischen Liberalismus bis zum Jahr 1848, 1980, ISBN 3412068802, S. 25 ff."
- Pogge-Schule ZUM GATTEN: "Johann (Daniel Georg) Pogge ? 22. März 1793 ; † 11. Januar 1854 Johann PoggeJohann Pogge lebte und arbeitete als Landwirt in Roggow und Umgebung. Auf seinen Gütern leistete er Pionierarbeit auf den Gebieten des Rapsanbaus, der Schaf- und Pferdezucht. Er trieb den Einsatz von Landmaschinen voran und förderte deren Verbreitung. Er wirkte aktiv für politische und soziale Reformen. Johann Pogge setzte sich nachdrücklich für die Erschließung Mecklenburgs durch Straßen und Eisenbahnen ein. Seine gewinnende Persönlichkeit, sein geradliniger Charakter und seine reichen Begabungen verbanden sich mit unermüdlicher Schaffenskraft zu einem nachhaltigen Wirken bis in unsere Zeit. nach oben Lebensdaten von Johann Pogge 22.03.1793 Johann Daniel Georg Pogge kommt als zweites von drei Kindern von Carl Pogge und seiner Frau Sophie, geb. Scheffler, in Roggow zur Welt. 1804-1807 Privatunterricht in Reinshagen und Wattmannshagen 1807-1809 Besuch des Gymnasiums in Güstrow 1810-1813 Ausbildung: Student an der Berliner Universität 1813 Beitritt zu den "Freiwilligen Mecklenburgischen Jägern" und Kampf gegen Napoleon 1814 Wiederaufnahme des Studiums in Berlin 1815 Bewirtschaftung des Gutes in Striesenow; Einrichtung einer Brennerei 1816 und 1818 Schafauktionen in Mähren und Schlesien: Kauf einer Merino-Herde zur Zucht (300 Muttertiere und 2 Böcke) Beginn der Edelschafzucht 1819 Hochzeit mit Louise, geb. Behm (1799-1882) 1823 Besuch Thaer, Schafzüchterkonvent Leipzig 1832 Gut Roggow übernommen 1834 Teilnahme am Landtag in Malchin 1838 1. Ritterschaftlicher Zwist mit adligen Landesvertretern 1840 Pogge geht nach Frankreich 1841 Verdienstmedaillie vom Großherzog Ablehnung des Adelstitels (Grund: liberale Einstellung) 1845 Pogge geht nach England: Studium der Landwirtschaft 27.11.1847 Antrag tiefgreifender Reformierung der antiquitären Verfassung auf Landtag zu Sternberg März 1848 Abgeordneter der Frankfurter Nationalversammlung 20.04.1848 Treffen der Gutsbesitzer in Roggow - auf Einladung Johanns 1850 Ende des politischen Wirkens als Antwort auf die Aufhebung des Staatsgrundgesetzes von 1849 1851 Initiator des mechlenburgischen Landmaschinenbaus 11.01.1854 Tod als Folge einer infizierten Wunde"
- NOCH BEARBEITEN: Luise Pogge, geb. Behm: Aus dem Leben und Wirken der Familie Pogge, hrsg. v. Hermann von Wenckstern, Ms. Rostock 1953, oder: Pogge, Louise: Erinnerungen aus dem Leben der Familie Pogge-Roggow. o. O., [um 1875]
- Pogge-Symposium: "Luise Katarina Sophie Pogge, geb. Behm geb. am 23. Februar 1799 in Klein Kussewitz gest. am 2. Juli 1882 in Roggow „Luise war eine ungewöhnlich gebildete und kluge Frau ... Sie war ihrem Manne nicht nur eine überaus tüchtige Hausfrau und gute Gattin, die liebevo lle Mutter seiner acht Kinder, sondern sie war ihm auch in all seinen zahlreichen Geschäften eine treue Gehilfin ... Er besprach alles mit ihr und ihr Urteil galt ihm vieles. So hat sie mittelbar und unmittelbar einen großen Einflu ss auf ihn ausgeübt.“ Dr. G ertrud Schröder - Lembke in „Carl Pogge und seine Söhne“ (1992)"
- Artikel ZUM GATTEN
- ADB ZUM GATTEN: "Friedrich Pogge's jüngerer Bruder, Johann Daniel Georg, geboren am 22. März 1793, der von seinem Vater 1831 die Rittergüter Roggow und Krassow erbte, und nun Pogge-Roggow hieß, war wohl noch bedeutender als Friedrich, "eine vortreffliche, ja in vieler Weise unübertroffene Persönlichkeit" nach einem Ausdrucke des preußischen Generallieutenants Joh. Leo Karl Grafen Schlieffen-Schwandt. Erzogen wie sein Bruder trat er nach der Heimkehr aus den Befreiungskriegen, und nachdem jener 1816 seine eigene Wirthschaft begonnen, an dessen Stelle auf dem väterlichen Hofe. Fast in Zurückhaltung und anscheinend nur im Gefolge seines Bruders dessen Bestrebungen unterstützend, aber mit großer Energie begabt, erregte er das allgemeinste Aussehen, als er 1847, angeregt durch die preußischen Vorgänge, auf dem Landtage zu Sternberg in einem sog. Dictamen die Einführung einer constitutionellen Verfassung für Mecklenburg beantragte. Nur der Vertreter des Magistrats von Schwerin trat ihm bei, der nicht anwesende v. Thünen auf Tellow jubelte dem kühnen Schritte zu, ebenso die P. gleichgesinnten Dr. Samuel Schnelle auf Buchholz und Theodor Ernst Stever auf Klein-Wustrow; im übrigen folgte Lachen, und man ließ den Antrag liegen, der gewissermaßen die Schwelle des Jahres 1848 war. In Mecklenburg begann man dieses seitens der Radicalen noch zum Theil mit Verspottung der bürgerlichen Gutsbesitzer als Jäger nach Sonderinteressen. Johann P. hatte aber, wie seine Freunde, die rechte Ahnung gehabt. Jetzt als der Sturm hereinbrach, klammerten sich die Conservativen an ihn, er wurde mit Adressen überschüttet. Der Adel und die Stadtmagistrate, die eben noch in höhnender Verblendung die so nothwendige Steuerreform im Trotz auf ihre Privilegien abgelehnt hatten, sahen auf ihn als einen Retter, denselben Mann, der, als der Landmarschall 1846 des mecklenburgischen Adels Vorrechte aus der goldenen Bulle herleitete, ihm auf dem Landtage die goldene Bulle in drei Sprachen überreicht hatte mit der Bemerkung, es stehe nichts darin von einem mecklenburgischen Landmarschall. Im März 1848 war P. fraglos der einflußreichste Mann in Mecklenburg, auch der Großherzog Friedrich Franz II. erkannte das an und schenkte ihm volles Vertrauen. Die Idee der constitutionellen Verfassung schlug durch, und v. Thünen meinte schon "der mecklenburger Götze: Verfassung und Landesvergleich" werde auf immer erliegen. Am 26. April trat der außerordentliche sog. Convocationslandtag in Schwerin zusammen, und die erschreckten Privilegieninhaber beschlossen einen aus allgemeinen Wahlen hervorgehenden Landtag, der über eine neue Verfassung beschließen sollte. Pogge's Ziel war zunächst erreicht. Er wurde zum Frankfurter Parlament vom VI. mecklenburgischen Wahlkreise gewählt, doch stand er der deutschen Bewegung etwas kühler gegenüber als seine Freunde und legte schon im Juni sein Mandat nieder, als er vom 55. schweriner Wahlkreise in die neue Abgeordnetenkammer gewählt war, die am 31. October zusammentrat. Hier gewann die mehr doctrinäre als radikale Linke die Ueberhand, und die Berathung und Beschlußfassung ging nicht nach Pogge's Wunsch, da die Verfassung namentlich lange verzögert und verschoben wurde. P. gehörte daher zur Minorität, behielt aber auch hier seine eiserne Zähigkeit und Beharrlichkeit, wie nachher im Abgeordnetenhause nach dem am 10. October für Mecklenburg-Schwerin allein Publicirten Staatsgrund' gesetze. Als das letztere auf das Andrängen der Ritterschaft unter Führung des Herzogs Georg von Mecklenburg-Strelitz durch den Freienwalder Schiedsspruch vom 12. September 1850 umgestoßen und der alte Landtag nach dem|"landesgrundgesetzlichen Erbvergleich" von 1755 wieder hergestellt war, führte P. nun wieder den alten Kampf unentwegt weiter bis zu seinem Tode, am 11. Januar 1854. Drei seiner fünf Söhne traten als liberale Vorkämpfer im politischen Leben Mecklenburgs und des deutschen Reichs in die Fußtapfen des Vaters und des Oheims, und sind dadurch, namentlich auch im Reichstage, hier als Mitglieder der nationalliberalen Partei, bekannt geworden. Nach der Sitte, den Namen des Gutsbesitzes dem eigenen anzuhängen, haben deren zwei nach Vererbungen und Besitztausch ihren Namen scheinbar verändert. August Pogge-Jaëbitz, geb. am 4. November 1825, † am 30. November 1884, hieß, nachdem ihm Pölitz zu Jaëbitz und Marienhof zufiel: Pogge-Pölitz; Franz Pogge-Blankenhof, nach seinem Gute im Strelitzischen genannt, wurde am 24. Juli 1827 geboren; Hermann Pogge, geb. am 28. Mai 1832, führte zuerst den Beinamen Pölitz, ist aber nach Ererbung von Roggow und Krassow allgemein bekannt geworden unter dem Namen seines Großvaters und seines Vaters als Pogge-Roggow."
- Wiggers: Die konstitutionelle Partei in der Mecklenburgischen Ritterschaft – August Pogge: "Die konstitutionelle Partei in der Mecklenburgischen Ritterschaft – August Pogge Autor: Wiggers, Julius Dr. (1811-1901) deutscher Theologe, Hochschullehrer und Schriftsteller, Erscheinungsjahr: 1862 Themenbereiche Mecklenburg-Vorpommern Politik, Gesellschaft, Wirtschaft Erst mit dem Eintritt der neuen Ära in Preußen, im Jahr 1858, begann die Bildung einer konstitutionellen Partei in der Mecklenburgischen Ritterschaft. Die Führung derselben fiel dem tätigsten und ausdauerndsten Mitgliede dieser Partei, Herrn August Pogge auf Jaetzbetz, zu, welcher, unterstützt von seinen Brüdern und anderen liberalen Standesgenossen, es unternahm, für die Rückkehr zum Konstitutionalismus auf dem altständischen Landtage zu wirken. Sein Vater, Herr Pogge auf Roggow, war es gewesen, welcher zuerst das Wort „Repräsentativverfassung“ in Mecklenburg — schon auf dem Landtage von 1847 — ausgesprochen hatte; die Söhne arbeiteten an der damit vorgezeichneten Aufgabe weiter. Die Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ward von August Pogge zuerst in einer Eingabe hervorgehoben, die er während des Landtages von 1858 in Folge von persönlichen Streitigkeiten zwischen ihm und einigen adeligen Landständen sich veranlasst fand an den Großherzog zu richten. Das Bedürfnis einer Verfassungsänderung war auch unter der Restauration wiederholt anerkannt worden: zuerst durch die Großherzogliche Proklamation vom 15. April 1850, welche die ausdrückliche Zusicherung enthielt, dass an dem in der Proklamation vom 23. März 1848 betretenen Wege, das heißt an der Verheißung einer möglichst beschleunigten Einführung einer konstitutionellen Verfassung, unter allen Umständen festgehalten werden solle; sodann bei Gelegenheit der Verkündigung des Freienwalder Schiedsspruches, wo die Zusicherung erteilt ward, ungesäumt die erforderlichen Einleitungen treffen zu wollen, damit das auf dem außerordentlichen Landtage im Frühjahr 1848 begonnene Werk der Reform der ständischen Vertretung und der Landesverfassung wieder aufgenommen werde; ferner durch die landesherrliche Landtags-Proposition vom 15. Februar 1851, in welcher das Bedürfnis einer wesentlichen Veränderung der Landesvertretung anerkannt ward, durch die vom Großherzoge veranlassten Verhandlungen mit ständischen Deputierten über eine Reform der Landesvertretung im Oktober des Jahres 1851, endlich durch das Großherzogliche Landtagsreskript vom 25. November 1851, in welchem erklärt ward, daß es nicht die Absicht sein könne, die Sache der Verfassungsreform nunmehr auf sich beruhen zu lassen, da sich durch die bisherigen erfolglosen Verhandlungen die Überzeugung des Großherzogs von dem Bedürfnisse einer Verfassungsreform nur noch mehr befestigt habe. Wenn daher Pogge auf das Bedürfnis einer Verfassungsreform hinwies, so stand er vollständig auf demselben Boden, welchen das Restaurationsministerium bis dahin eingenommen hatte. Es erklärt sich daher nur aus dem inzwischen (1. Juli 1858) in einigen Ministerien eingetretenen Personalwechsel, wenn die gelegentliche Hinweisung der Pogge’schen Eingabe auf das Bedürfnis einer Verfassungsreform in einem, gleichfalls durch die erwähnten persönlichen Streitigkeiten hervorgerufenen Großherzoglichen Landtagsreskript (vom 27. November 1858) jetzt eine strenge Zurückweisung erfuhr. Das Reskript bemerkt in Bezug auf diesen Punkt: „Insofern in diesen Äußerungen (Pogges) der bestehenden Landesverfassung Bestand und Wert abgesprochen und deren Beseitigung mit der Art und Weise, wie der Verfasser und angebliche Genossen desselben, die Wir nicht kennen und deren Existenz Wir nirgends voraussetzen, ihre landständischen Rechte ausüben, in Verbindung gebracht wird, halten Wir Uns verpflichtet, dergleichen Anmaßungen zurückzuweisen und über Unsere Allerhöchste Willensmeinung in dieser Hinsicht keinen Zweifel zu lassen. Wie oft auch die Mängel Unserer Einrichtungen Uns schon entgegengetreten sind, so liegt es Uns doch fern, eine allmähliche fortschreitende Verbesserung derselben in Zweifel zu ziehen, und wie Wir fest entschlossen bleiben, die bestehende Landesverfassung, so viel an Uns ist, kräftig aufrecht zu erhalten und zu schützen, so halten Wir das bessere Vertrauen fest, dass, wenn eine wahrhaft patriotische und einmütige Gesinnung von den Trägern der bestehenden Verfassung betätigt wird, dies heilsamere Resultate für das Vaterland herbeiführen wird, als alles Experimentieren mit neuen willkürlichen Verfassungsformen.“ Auf dem Landtage von 1859 brachte Manecke die Verfassungsfrage wieder in Anregung. Er beantragte: die Stände möchten sich bereit erklären, ihrerseits der Verfassungsarbeit des Jahres 1859 kein Hindernis entgegenzusetzen, und die beiden Großherzoge ersuchen, die geeigneten Mittel und Wege zwecks Weiterführung des begonnenen Werks zur gemeinsamen Beratung der Ritter- und Landschaft zu bringen. In der durch diesen Antrag hervorgerufenen äußerst stürmischen Verhandlung machte Pogge die Äußerung: der Adel habe dem Mecklenburgischen Volk seine Verfassung wieder genommen und es um alle Rechte gebracht, die ihm von Gottes und Rechtswegen zukommen. Diese Worte schienen nur den Sinn haben zu können, dass damit das beseitigte Staatsgrundgesetz von 1849 als ein noch immer zu Recht bestehendes bezeichnet werden sollte. In diesem Sinne wurden sie von der ganzen Bevölkerung mit Jubel begrüßt und Pogge erhielt bald darauf von vielen Seiten die sprechendsten Beweise, wie großen Anklang er mit diesen Worten gefunden hatte. Aus: Deutsche Jahrbücher für Politik und Literatur, 1862, Band 3. Von Dr. Julius Wiggers (1811-1901) deutscher Theologe, Hochschullehrer und Schriftsteller"


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