Theophilus Christian Caspar
Esmarch

* 10.12.1798 Husum
+ 08.12.1865 Flensburg
Friederike Brigitte
Homann
* 05.05.1802 Husum
+ 12.03.1855 Flensburg

Johannes Friedrich
von Esmarch

Chirurg in Kiel, Professor, Begründer des Deutschen Samariter-Bundes

* 09.01.1823 Tönning
+ 13.02.1908 Kiel



1. Kinder mit: Anna Stromeyer (* 1832 Kiel + 31.05.1870 Hannover) (oo 04.02.1854):


Erwin
von Esmarch

* 12.03.1855 Kiel
+ 04.02.1915 Göttingen
Walter
von Esmarch

* 1857
+ 21.10.1886
Agnes
von Esmarch
* 1867
+ ?

2. Kinder mit: Henriette Elisabeth Caroline Christine Auguste Emilie von Schleswig-Holstein- Sonderburg-Augustenburg (1833-1917) (oo 28.02.1872 Primkenau):


Totgeburt
* 25.12.1872
+ 25.12.1872
Karl Friedrich
von Esmarch
* 01.07.1874 Kiel
+ 15.01.1929 Boostedt
oo 15.09.1898 London: Emma Awiszus (* 05.03.1873 + 15.01.1929 Boostedt ??)
Heinrich
von Esmarch
* 20.01.1877
+ 01.1877
Quellen:
- Sein Eintrag bei Ahnen+Friesen: "Johannes Friedrich VON ESMARCH [6878] 9 Jan 1823 - 13 Feb 1908 BERUF: Chirurg Kiel GEBURT: 9 Jan 1823, TÖnning [6877] TOD: 13 Feb 1908, Kiel Vater: Theophilus Christian Caspar ESMARCH Mutter: Friederike Brigitte HOMANN Familie 1 : Anna STROMEYER HEIRAT: 4 Feb 1854 +Erwin VON ESMARCH +Walter VON ESMARCH Agnes VON ESMARCH Familie 2 : Henriette, Prinzessin VON SCHLESWIG-HOLSTEIN HEIRAT: 28 Feb 1872, Schloss Primkena, Schlesien, Prussia Karl Friedrich VON ESMARCH Heinrich VON ESMARCH "
- Seine Seite bei Wikipedia: " aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Dies ist eine gesichtete Version dieser SeiteDetails zeigen/verstecken Dies ist die gesichtete Version, die am 31. März 2012 markiert wurde. Es gibt 2 ausstehende Änderungen, die noch gesichtet werden müssen. Wechseln zu: Navigation, Suche Friedrich von Esmarch 1862 Friedrich von Esmarch Johann Friedrich August von Esmarch (* 9. Januar 1823 in Tönning/Nordfriesland; † 23. Februar 1908 in Kiel) war ein deutscher Arzt und der Begründer des zivilen Samariterwesens in Deutschland. Inhaltsverzeichnis [Verbergen] * 1 Leben * 2 Esmarch als Begründer des zivilen Samariterwesens in Deutschland * 3 Literatur * 4 Einzelnachweise * 5 Weblinks Leben [Bearbeiten] Friedrich von Esmarch stammte aus einer alten schleswig-holsteinischen Pastoren- und Juristenfamilie, sein Vater war der Amtsarzt Friedrich Caspar Esmarch. Bereits 1830 zog die Familie nach Rendsburg, wo sein Vater als Arzt tätig war. Angeblich war der Sohn nur ein mäßiger bis schlechter Schüler. Esmarch studierte Medizin in Kiel und in Göttingen[1] bei Bernhard von Langenbeck. Hier wurde er 1848 zum Doktor der Medizin promoviert; 1848 habilitierte er sich für Chirurgie. Seit 1854 war Esmarch in Kiel Ordinarius für Chirurgie und Augenheilkunde sowie Direktor des Friedrichshospitals in der Flämischen Straße. Sein Assistent war von 1886 bis 1890 der Chirurg August Bier. Kriegschirurgie und Erste Hilfe bildeten die Schwerpunkte in Esmarchs beruflichem Leben. In den Kriegen 1848, 1864, 1866 und 1870/1871 konnte er vielfältige Erfahrungen sammeln, die in sein umfassendes „Handbuch der Kriegschirurgischen Technik“ von 1877 eingingen. Er führte das Verbandpäckchen und das Dreiecktuch ein, ebenso die Beinschienen und den Verbandtornister. In seiner Heimatstadt Tönning wurde er außerdem aufgrund seiner Erfindung des Eisbeutels als „Fiete Isbüdel“ bekannt. Die Erste Hilfe hatte er bereits in seiner vielfach aufgelegten Schrift „Der erste Verband auf dem Schlachtfelde“ von 1869 propagiert. Von 1854 bis 1898 war er Direktor des Chirurgischen Universitätsklinikums, eine Stellung, die er für die Einführung vieler neuer Methoden nutzte. Gemeinsam mit dem Irrenarzt Peter Willers Jessen (1793–1875) stellte er auf der Grundlage klinischer Studien 1857 als Erster die Vermutung auf, dass Syphilis Ursache der progressiven Paralyse sei. 1870 wurde Esmarch Generalarzt und beratender Chirurg der Armee. Er entwickelte sich zu einem der bedeutendsten Unfallchirurgen des 19. Jh.. Auf Esmarch geht das Dreiecktuch zur Stütze bei Armverletzungen zurück und er entwickelte zwei wichtige Verfahren, die bis heute angewandt werden und seinen Namen tragen, den Esmarch-Handgriff und die Esmarchsche Blutleere. Esmarch war Geheimer Medizinalrat, Ehrenmitglied zahlreicher Fachverbände des In- und Auslands sowie Träger einer Reihe von Orden. 1853 heiratete Esmarch Anna Strohmeyer, mit der er drei Kinder hatte. Seine Frau Anna erkrankte gegen Ende der 1860er Jahre an Tuberkulose und starb 1870. Zwei Jahre später verliebte sich eine Patientin, Prinzessin Henriette von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg, eine Tante der späteren Deutschen Kaiserin Auguste Viktoria, in ihn. Beide heirateten und in Anerkennung seiner Verdienste wurde er 1887 von Kaiser Wilhelm I. geadelt. Knapp 10 Jahre später entschlossen sich die Tönninger, ihn am 4. Juni 1897 zum Ehrenbürger ihrer Stadt zu ernennen. 1897 erhielt er den Titel Wirklicher geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz. 1903 wurde er Ehrenbürger der Stadt Kiel. Noch zu Lebzeiten und in Anwesenheit des Geehrten wurde am 5. August 1905 in Tönning das von Adolf Brütt geschaffene Standbild enthüllt. Esmarch verstarb am 23. Februar 1908 hochgeehrt in Kiel. Sein Ehrengrab befindet sich in Kiel auf dem Parkfriedhof Eichhof (Feld 27, Nr. 1). Esmarch war bekannt dafür, dass er immer in einem schwarzen Operationstalar operierte. Esmarch als Begründer des zivilen Samariterwesens in Deutschland [Bearbeiten] Friedrich von Esmarch, Standbild von A. Brütt in Tönning (1905) Esmarch's Erste-Hilfe-Tuch, Abbildung um 1882 Friedrich von Esmarch hatte während seiner Teilnahme am Internationalen Hygiene-Kongress in London im Jahre 1881 die Einrichtungen der dortigen „St. John Ambulance Association“ kennengelernt. Diese Rettungsorganisation war bereits 1877 gegründet worden und hatte überall in England Sanitätsschulen eingerichtet und freiwillige Helfer für den Rettungs- und Sanitätsdienst ausgebildet. Sofort nach seiner Heimkehr begann Esmarch Anfang 1882 mit den Vorbereitungen zu einem ersten deutschen Samariterkursus in Kiel. In diesem Zusammenhang entstand auch sein Werk „Die erste Hülfe bei plötzlichen Unglücksfällen – Ein Leitfaden für Samariter-Schulen“, das zu den bekanntesten Erste-Hilfe-Leitfäden gehörte, in den folgenden Jahrzehnten schließlich in fast 30 Sprachen übersetzt wurde und im Jahre 1931 seine 50. Auflage erlebte. Es folgte am 5. Mai 1882 die Gründung des „Deutschen Samariter-Vereins“ in Kiel. Im Unterschied zu seinem englischen Vorbild sollte der Kieler Verein nach dem Willen seiner Begründer aber nicht die Zentrale eines über das ganze Land verbreiteten Zweigvereinswesens sein, sondern lediglich als Vorbild für ähnliche Organisationen dienen, denen man mit Lehrmitteln oder allen erforderlichen Ratschlägen zur Seite stehen wollte. Als Folge der Anregung Friedrich von Esmarchs und nach dem Vorbild des Samariter-Vereines in Kiel wurden in verschiedenen deutschen Städten in den folgenden Jahren ebenfalls Samariterkurse veranstaltet bzw. weitere Samaritervereine gegründet. Als die Zahl der Samariterorganisationen in Deutschland zunahm, entwickelte sich das Bedürfnis, die unabhängig nebeneinander bestehenden Vereine zu einem Verband zu vereinigen, um einheitliche Grundsätze zu entwickeln und gegenüber anderen Vereinigungen und auch staatlichen Behörden und Institutionen geschlossener und kraftvoller auftreten zu können. Auf dem ersten deutschen Samariter-Tag in Berlin vom 18. bis 20. September 1896 wurde die offizielle Gründung des Deutschen Samariter-Bundes vollzogen, der ab 1908 den Namen "Deutsche Gesellschaft für Samariter- und Rettungswesen" trug. Ein Vertreter des Samariterwesens, Sanitätsrat Dr. Leopold Henius aus Berlin, hielt am 22. Juni 1900 auf dem deutschen Ärztetag in Freiburg im Breisgau einen Vortrag über „Die Bedeutung des Samariter- und Rettungswesens für den deutschen Ärztestand“. Im Anschluss an diesen Vortrag beschloss der deutsche Ärztetag folgende Leitsätze, mit denen die deutsche Samariterbewegung seitens der deutschen Ärzteschaft erstmals offiziell eine Bestätigung dessen erfuhr, was sie selbst seit ihrer Gründung immer wieder zu den Grundsätzen ihrer Bestrebungen erklärt hatte: „Die Ausübung der ersten Hilfe bei Unglücksfällen und plötzlichen Erkrankungen steht den Ärzten zu. Einheitliche Einrichtung des Rettungsdienstes gewährt am besten sichere und zweckmäßige ärztliche Hilfe. Nur in denjenigen Fällen, in denen ärztliche Hilfe nicht sofort zu beschaffen ist, namentlich auf dem Lande und in kleinen Städten, ist die Hinzuziehung des Laienelements zulässig. Doch sollen sich die für die Leistung der ersten Hilfe eigens von Ärzten ausgebildeten Samariter darauf beschränken, dem Verletzten alles fernzuhalten, was ihm schaden könnte, und ihn möglichst schnell ärztlicher Versorgung zu übergeben. Die in großen Städten zu treffenden Einrichtungen zur Beschaffung erster ärztlicher Hilfe bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen (Rettungswachen, Unfallstationen, Sanitätswachen) sollen von den städtischen Verwaltungen unterhalten oder finanziell sichergestellt werden. Sie entsprechen nur dann den Interessen des Publikums wie der Ärzte, 1. wenn sie bezüglich der Einrichtung und ihres Betriebes einer ärztlichen Oberleitung unterstehen; 2. wenn auf der Wache selbst oder am Orte des Unfalles resp. der Erkrankung die Hilfe von Ärzten geleistet wird; 3. wenn sie sich darauf beschränken, nur die erste und nur einmalige Hilfe zu gewähren; 4. wenn die Teilnahme am Rettungsdienst sämtlichen Ärzten gestattet wird, die sich bestimmten, vertragsmäßig festzusetzenden Bedingungen unterwerfen, welche den Standesvertretungen zur Genehmigung vorgelegt werden können; 5. wenn sie über geeignete Transportmittel verfügen, um Verletzte und Schwerkranke möglichst schnell und in zweckmäßiger Weise in ihre Wohnung oder in ein Krankenhaus zu schaffen; 6. wenn sie außer der Gewährung erster Hilfe keinerlei Nebenzwecke verfolgen; 7. wenn der Öffentlichkeit keinerlei Mitteilungen über Vorkommnisse bei den Verletzten und Erkrankten gemacht werden; 8. wenn Unbemittelten die Hilfe unentgeltlich, sonstigen Patienten nach den üblichen Taxsätzen geleistet wird.“ Literatur [Bearbeiten] * Herbert Böttger: Johannes Friedrich August von Esmarch, in: Neue Deutsche Biographie 4 (1959), S. 654, Onlinefassung * Jan Schlürmann: Friedrich von Esmarch und die Schleswig-Holsteinische Erhebung 1848-1851. In: Friedrich von Esmarch (1823-1908). Ausstellung anlässlich seines 100. Todestages, herausgegeben von der Schleswig-Holsteinischen Landesbibliothek, Kiel 2008, S. 17-21. "
- Seine Seite bei Schwedas: " Johann Friedrich August von Esmarch Prof.Dr.med. Geboren am 9. Januar 1823 - Tönning, Nordfriesland, Schleswig-Holstein, Deutschland Verstorben am 13. Februar 1908 - Kiel, Kiel, Schleswig-Holstein, Deutschland , Alter: 85 Jahre alt Arzt, Chrirurg in Kiel Eltern Theophilus Christian Kaspar Esmarch 1798-1865 Physikus der Landschaft Eiderstedt sowie den Städten Garding und, Physikus in Flensburg, Praktischer Arzt in Husum Friederike Brigitte Homann 1802-1855 Eheschließungen und Kinder Verheiratet am 4. Februar 1854 mit Anna Strohmeyer 1832-1870 ihre Kinder Erwin von Esmarch 1855-1915 Walter von Esmarch 1857-1886 Agnes von Esmarch 1867- Verheiratet am 28. Februar 1872, Primkenau, Niederschlesien, Polen, mit Henriette von Schleswig-Holstein, Prinzessin 1833-1917 (Eltern : Christian August von Schleswig-Holstein, Herzog 1798-1869 & Luise Sophie von Danneskjold-Samsöe 1796-1867) ihre Kinder Karl Friedrich von Esmarch 1874-1929 Heinrich von Esmarch 1877- "



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