MALTE WOYDT

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Rassismus 1

“… So wird schnell jede Ungleichbehandlung als ‘rassistisch’ bezeichnet. Rassistische Diskriminierung aber ist eine Diskriminierung, die uns deshalb moralisch besonders empört, weil sie Menschen für das bestraft, wofür sie per definitionem keine Verantwortung tragen, für wirkliche oder als real erachtete unveränderliche biologische Eigenschaften.

Der neue antirassistische Diskurs versucht jedoch über diese enge Definition hinauszugehen: Er möchte das Gewicht der Empörung, das die biologistische Diskriminierung vor dem Hintergrund der Massenvernichtung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland auslöst, beibehalten, den historischen Anlaß jedoch aufheben, da faktische Diskriminierung in heutigen westlichen Gesellschaften tatsächlich immer seltener diesem biologistischen Deutungsmuster folgt …”

aus: Brumlik, Micha: Aus Katastrophen lernen? Grundlagen zeitgeschichtlicher Bildung in menschenrechtlicher Absicht. Berlin/Wien: Philo 2004, S.33/34.

Abb.: Banksy.

12/04

08/10/2007 (21:50) Schlagworte: DE,Lesebuch ::

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