Albrecht II der Alte
von Tachenhausen / von Tachenhusen

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Margarethe
von Werdenau
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Albrecht III Der Junge
von Tachenhausen / von Tachenhusen

besitzt viele Gilten und Zinse zu Dettingen und freies Eigen zu Neckarhausen, war 1418 mit auf dem Koncil zu Constanz, wird 1418 vom Grafen Eberhard von Württemberg mit Burg Mauren belehnt, besitzt 1431 die Hälfte eines Hofes zu Raidwangen

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Kinder mit: Hännslin von Nippenburg verw. Bondorfer von Wytingen :

Wolf I der Alte, Freiherr
von Tachenhausen / von Dachenhausen / von Tachenhusen

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+ 11.03.1495 Nürtingen
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Quellen:
- Genealogisches Taschenbuch der adeligen Häuser Brünn: Buschak und Irrgang 1888: "Albrecht III., „der Junge" genannt, 1364, 1431, besitzt viele Gilten und Zinse zu Dettingen und freies Eigen zu Neckarhausen, war 1418 mit auf dem Koncil zu Constanz, wird 1418 vom Grafen Eber hard von Württemberg mit Burg Mauren belehnt, besitzt 1431 die Hälfte eines Hofes zu Raidwangen, verm. mit N. N., geb. von Nippenburg. Witwe eines Bonborfer von Wytingen. "


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