NN
Pauli
* ?
+ 1500 auf Pilgerfahrt nach Jerusalem
Bürgermeister von Jüterborg
?

Benedictus / Benedikt
Pauli


"von Jüterbockm J.V.D. und Prof. zu Wittenberg, Churfürstlicher und Brandenburgischer wie auch Fürstlich-Anhaltischer Rath", Mitarbeiter von Luther

* 07.03.1490 Jüterborg, Teltow-Flaming, Brandenburg (1489? Wittenberg?)
+ 03.04.1552 Wittenberg



Kinder mit Anna Roth / Rothe (+ 21.08.1547 Wittenberg) :

Euphrosyne / Euphrosine / Eyphrosyne
Pauli

* 1524 Wittenberg
+ 06.07.1586 Wittenberg
Elisabeth
Pauli

* 1532 Wittenberg
+ 18.08.1602 Darmstadt (8.8.?)
Paul
Pauli
* ?
+ 1533 Wittenberg
Dorothea
Pauli
* ?
+ 05.02.1537 Wittenberg
Benedikt
Pauli
* ?
+ 21.10.1550 Wittenberg
Johannes
Pauli

* 1546 Wittenberg
+ 20.03.1616 Wittenberg

Quellen:
- Ludwig Clemm: Die Strupp von Gelnhausen. Darmstadt In: Festschrift zum 70. Geburtstag von + 03.07.1657 von Prälat D. Dr. Dr. Wilhelm Diehl, Darmstadt, Darmstadt 1941, S. 465-486, nach Mitteilung Hans-Hermann Rautenberg
- Mitteilung Michael Geisler, 03/2005: Daten der Gattin
- Claus Heinrich Zoller: Genealogische Tabelle und Nachricht von der Stresowischen Familie überhaupt und insbesondere den Vorfahren und Nachfahren wie auch dem Leben und den Schriften des Wohlgelehrten, Hochehrwürdigen und Hochgelahrten Herrn Conrad Friederich Stresow, Flensburg 1781
- v: Eherecht und Ehegerichtsbarkeit in der Reformationszeit, S.107: "Entweder als Nachfolger Zochs oder statt seiner wirkte Benedict Pauli nachfolgend als Konsistorialjurist. Der in Wittenberg wohl im Jahre 1489 geborene Pauli war bereits im Eröffnungssemester im Winter 1502/03 an der dortigen Universität eingeschrieben. Im Jahre 1521 erwarb er das Lizentiat, womit er zum Dozentenkreis der Universität zählte. Zweimal, in den Wintersemestern 1526/27 und 1558/49 [sic!] bekleidete er das Amt des Rektors. Pauli scheint auf sein Lehramt jedoch nur wenig Wert gelegt, es nur unregelmäßig whrgenommen und zeitweise wohl sogar ganz zugunsten anderer Aufgaben aufgegeben zu haben. Unter anderem wirkte er als "Vorsteher des gemeinen Kastens", als Bürgermeister Wittenbergs, als Beisitzer am dortigen Hofgericht sowie als rat am Hofe. zur Zeit seines Eintritts in das Konsitorium war Pauli danach wohl bereits 53 Jahre alt; möglicherweise wirkte er dort, bis die Auswrikungen des Schmalkaldischen Krieges die weitere Tätigkeit verhinderten. Nach Beendigung des Krieges kehrte Pauli nach Wittenberg zurück, wo er zusammen mit Joachim von Beust und Michael Teuber als Beisitzer des im Juli 1550 wieder ins Leben gerufenen Hochgerichts wirkte. Zwischen Pauli und dessen Kollegen Teuber, der später über lange Zeit im Konsitorium tätig war, müssen auch private Beziehungen bestanden haben, denn dieser war mit einer Tochter Paulis verheiratet. Am 3. April 1552 verstarb Benedict Pauli 63jährig."
- noch andere Fundstellen im selben Buch
- Politische Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz von Sachsen, Band 4. Von Maurice (Elector of Saxony),Erich Brandenburg,Johannes Herrmann,Günther Wartenberg: "... Für die Städte hat Dr. Benedictus pauli eine schöne Rede gehalten und ein Bekenntnis abgelegt, dß sie bei dieser Religion bleiben wollen."
- Adam, Melchior: Vitae Germanorum iureconsultorum et politicorum, qui superiori seculo et quod excurrit floruerunt. 1620, S.86: "Benedictus Pauli. 1552m d 3. April. etet. 63, Natalis Pauli, Audit Henning. Göden. Deces Wittemberge.
Benedictus Pauli, anno millesimo, quadringentesimo, actogesimo none, natus, & à puero, dulcioa Musarum ocia fectatus, Wittembergae inter alios Henningum Göden, ea aetate Jureconsuliorum haud postremum, audivat.
Deinde ad jus ibidem publice docendum vocatus, triginta amplius annos ea deteritate id munus obiit: ucscholae magno esset ornamento. Magistratum ertiam summum ae in Academia aliquoties gessit: atqueita pattiae suae & ecclesiae magna adsiduitate & summa fide, in maximatum rerum deloberationibus ae judiciis utiliter infervivit.
Tandem anno qunquagesimo secundo, post millesimum quingentesimum, die tertio Aptalis, inter seria vora & piam commemorationem de beneficiis Dilii Dei, placide decessu vir optimus, nno climacterico sexagesimo tertio. Ut autem per oxnem ejus vaan testimonia Spiritus sancti sueroncillostria: ita maxime ea in agone ipsius conspecta sunt. Repetitae enim aliquties confessioni addidit: scire se ecclesiam illam vere Dei esse exlesiam; in corde suo sentire consolatione veram: qua statuat, se prptor Christum gratu habere remissionem peccatorum, reconciliationem, de heredem esse vita aterna. Filiabus & filio porrecta detra bene precatus est: ac defiderio suorum, ut arat maxime ... valde affici se ostendit: erexit tamen se hac consolatione: quod seitet orphanus, praefertim in ecclesia, Deo curae esse: sicut scriptum est: Generi rectorum benedicetur: &, orphano tu eris adiutor. Melanchthon epitaphio cum hujusmodi ornavit:
"Frigida in hoc tumulo Benedikti membrateguntor;
Cognomen Pauliqui patrium tenuit.
Doctor erat iuris, virtute ornatus ... arte:
Eloquio clarus, consilio, atque fide
Saxonia ducibus sententia dape probata est
Ipsius; ... patria profuit ille sua,
Iustisicaqm fide quoniam te, CHRISTE, colebat:
Conspectu fruitur mens modo leta DEI.'
Amicitia usus est cum aliorum bonorum, tum collegatum plurium: charus quoq, suis principibus, Saxoniae Electorib. Iraq; cum Fridericus III. de uberiore praoes juridicae materia docentibus & discentibus prospecturus, curiae provincialis judicium Wittemb.. transtulisser, Professoribus juris in Adsessorum numerum cooptatis, potestate item auscultandi sententiarum dictarum publicationem discentibus permissa: successor J. Fridericus, constans dictus, non solum fratris voluntati subscipsit: sed ano vicesimo nono, accedente consilion & approbatione omnium Electotatus Saxonici ordinum, illi provinciali judicio praesidem dedit ioann. Metsch, eique Adsessores undecim adjunit: inter quos & hic Paulifuit. reliquotu nomina sunt haec: Gregorius Brück, Christoph. Fross, Frideric. Brand, Ioann. Appel, Matthaeus Löser, Caspar de Teutleben, Ioann. à Kanitz, Ertmann Preuss, Bernard ab Hirschfeld, Günther à Drossel. Er tom 1. programm. Wittemberg & oratione seculari Doct. Ioann. Zangeri P.P. "
- Sein Eintrag bei Wikipedia: "Benedikt Pauli(* 7. März 1490 in Wittenberg; † 3. April 1552 in Wittenberg) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. ... Leben Pauliimmatrikulierte sich im Stiftungssemester 1502/03 an der UniversitÄt Wittenberg, der Hochschule seiner Heimatstadt. Im FrÜhjahr 1505 wurde er Baccalaureus der artistischen FakultÄt und entschloss sich unter Henning GÖde fÜr ein Studium der Rechtswissenschaften. Am 25. April 1515 wurde er Baccalaureus der Rechte, im Sommersemester 1521 avanciert er zum Lizentiaten des Zivilrechts, woraufhin er eine Stelle als Advocatus pauperum am Hofgericht in Leipzig erhielt. Nachdem Otto Beckmann die UniversitÄt verlassen hatte, Übertrug man ihm zunÄchst von 1523 bis 1524 die Vorlesungen Über die Institutionen, daneben Übernahm fÜr Justus Jonas der Ältere nach Johannes Schwertfeger die Lektion Über kanonische Rechte, wobei er fÜr das Substitut 20 Gulden jÄhrlich erhielt. Nachdem Johann Apel endgÜltig die Professur fÜr kanonisches Recht Übernommen hatte, behielt Pauliweiterhin die Professur fÜr die Institutionen, wozu er zunÄchst aus UniversitÄtsmitteln 14 Gulden und ab September 1525 20 Gulden EinkÜnfte aus dem Syndikat der Wittenberger Schlosskirche bezog. Dies steigerte sich im Oktober des gleichen Jahres auf 40 Gulden, was unter anderem wieder mit neuen Aufgaben verbunden war. So wurden seine Verpflichtungen am kurfÜrstlichen Hof so umfangreich, das er sich mit Sebaldus MÜnsterer einen Gehilfen anstellte. Nachdem man das Hofgericht nach Wittenberg verlegt hatte, war er dort als Beisitzer tÄtig. Im Oktober 1529 promovierte er zum Doktor der Rechte, verpflichtete 1531 Konrad Mauser als seinen Stellvertreter und wurde vornehmlich fÜr die AmtsgeschÄfte am kursÄchsischen Hofe und in Wittenberger Ratsangelegenheiten verwendet. So nahm er am Konvent in Schmalkalden 1537 teil und zeigte sich dort als leidenschaftlicher Gegner Roms. Nach dem Übergang der sÄchsischen KurwÜrde von Ernestinern den zu den Albertinern, setzte er seine LehrtÄtigkeit wieder fort. WÄhrend seiner akademischen Tätigkeit war er unter anderem im Wintersemester 1526/27 und 1548/49 Rektor der Wittenberger Hochschule. FÜr die Stadt Wittenberg war er 1524/25 Vorsteher des gemeinen Kastens, 1529, 1532 und 25 wurde er BÜrgermeister. Pauli, der sich bei den Kirchenvisitationen des sÄchsischen Kurkreises bewÄhrt hatte, wurde mit der Errichtung des kirchlichen Konsistoriums beauftragt und war einer der ersten Beisitzer am Wittenberger Konsistorium. Nach seinem Tod widmete ihm Melanchthon eine poetische Grabschrift, die ihn deutlich als einen wichtigen Begleiter der Reformation zeigen. HÄufig erscheint sein Name in den Briefen der Reformatoren. Familie Mit seiner Frau Anna Rothe († 21. August 1547 in Wittenberg) besaß er ein Haus in der BrÜdergasse und galt er durch Anteile an Bergwerken als wohlhabend. Aus ihrer Ehe sind mehrere Kinder hervorgegangen. Ein Sohn namens Paul verstarb jÄh 1533, am 5. Februar 1537 starb eine Tochter Dorothea,[1] 1550 sein Sohn Benedikt. Ihn Überlebten mehrere Kinder, drei davon waren bei seinem Tod noch nicht volljÄhrig. Seine Tochter Eyphrosyne heiratete den Juristen Michael Teubner und erwarb dessen Wohnhaus 1554, wozu auch ein Garten und Weinberg gehÖrte. Sein Sohn Johannes[2] wurde spÄter in Wittenberg BÜrgermeister. Stephan Wild war sein Schwager.[3] Literatur * Paul Gottlieb Kettner: Das Raths-Collegio der Chur-Stadt Wittenberg. WolfenbÜttel 1734 * Karl Pallas: Urkunden das Allerheiligenstift zu Wittenberg betreffend, 1522 bis 1526, aus dem Nachlasse von N. MÜller, I. In: ARG 12, 1915 * JÖcher Gelehrtenlexikon Bd. 3 S. 1309 * Pauli, Benedict ein Rechts-Gelehrter. In: Zedlers Universal-Lexicon, Band 26, 1740, Spalte 1446. Einzelnachweise [Bearbeiten] 1. ↑ Georg Buchwald: Zur Wittenberger Stadt und UniversitÄtsgeschichte in der Reformationszeit. Georg Wigand, Leipzig 1893, S. 127 2. ↑ geb. 1546 in Wittenberg, studierte in Wittenberg, 1574 ist er in den Rat aufgenommen worden, 1587 war er BÜrgermeister, 1. Ehe mit Catharina MÄssigk († 11. Oktober 1576), Tochter des Stadtschreibers Georg MÄssigk, 2. Ehe 1578 mit Magaretha von ZÜlsdorf. Er wird als reiner Lutheraner geschildert der mit dem Calvinismus feind war, stiftete 100 Gulden fÜr das Hospital, fÜr arme Leute gest. 20. März 1616 (nach Leichenpredigt evangelisches Predigerseminar) 3. ↑ Georg Buchwald: Zur Wittenberger Stadt und UniversitÄtsgeschichte in der Reformationszeit. Georg Wigand, Leipzig 1893, S. 55 "
- Die Zauberei- und Hechsenprozesse in Kursachen...: ... Kurfürst Johann (1525-1532) beauftragte auf Antrag der Stände seinen Rat und Professor an der wittenberger Juristenfaultät, Benedikt Pauli, mit der Neuordnung des dortigen Hofgerichts. Am 14. Dezember 1529 wurde dann die erste "Ordnung des Churfürstl. Sächs. Hof-Gerichts zu Wittenberg" erlassen. Sie entsprach zu großen Teilen der des Leipziger Obergerichtes aus dem gleichen Jahr. Damit erlangte das Hofgericht erneut eine zentrale Bedeutung als landesherrliche Spruchbehörde für das gesamte urfürstentum Sachen, die es bis zum Übergang der ruwürde an die wettinischen Albertiner, 1547, innehatte. ..."
- Zeidlers Universal-Lexikon Bd. 26, S.736-737: "Pauli (Benedict) ein Rechts-gelehrter, gebohren zu Wittenberg 1490, den 7 Mart. studirte zu Wittenberg, allwo er nachmals Professor der Rechte und Hofs-Gerichts-Assessor, auch verschiedene mahle Rector der Universität wurde, und starb den 3 April 1552, im 63. Jahr. Adami vitae German. JCtor. p.86, u.f."
- Seine Seite bei Vogel: " Benedikt Pauli (Occupation- Doktor beider Rechte, Professor der Rechte in Wittenberg. Bürgermeister.) (Benedikt Pauli) Born 7 March 1490 (Friday) - Jüterbog, Teltow-Flaming, Brandenburg, Germany Deceased 3 April 1552 (Thursday) - Lutherstadt Wittenberg, Wittenberg, Sachsen-Anhalt, Germany, aged 62 years old Parents NN (Occupation- Bürgermeister von Jüterbog.) Pauli †1500 NN NN Spouses and children With Anna Roth †1547 with M Paul Pauli †1533 F Dorothea Pauli †1537 M Benedict Pauli †1550 F Euphrosine Pauli †1586 M Johannes Pauli 1546-1616 Sources Individual: Ancestry.de - Ancestry-Familienstammbäume - Online-Veröffentlichung - Provo, UT, USA: Ancestry.com Operations Inc. Ursprüngliche Daten: Von Ancestry-Mitgliedern eingereichte Familienstammbaumdateien. - Diese Informationen kommen von 1 oder mehreren einzelnen Ancestry-Familienstammbaumdateien. Diese Quellenzitierung verweist Sie auf eine aktuelle Version dieser Dateien. Hinweis: Die Eigentümer dieser Stammbaumdateien haben seit der Erstellung dieser Quellenzitierung evtl. Informationen entfernt oder geändert. - Ancestry Family Tree - http://trees.ancestry.com/pt/AMTCitationRedir.aspx?tid=58418689&pid=141801 "
- Deutsche Digitale Bibliothek ZU SEINEN WERKEN: " Benedikt Pauli Jurist, Hochschullehrer Geboren: 7. März 1490, Wittenberg Gestorben: 3. April 1552, Wittenberg 1 - 7 / 7 Visitation des Jungfrauenklosters in Brehna (Seitenfolge: 3r-13v) Sachsen, Johann(1468-06-30 - 1532-08-16). - 1531 ...Sachsen, Johann(1468-06-30 - 1532-08-16)... ...Jonas, Justus(1493-06-05 - 1555-10-09)... ...Pauli, Benedikt(1490-03-07 - 1552-04-03)... ...Taubenheim, Hans... ...Kötteritz, Sebastian... ...Scherer, Annette... ...1531... ...DE-27 - Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, 2014-05-27T10:21:13.810Z... Visitation des Jungfrauenklosters in Brehna (Seitenfolge: 3r-13v) 1. Visitation im Amt Seyda (Seitenfolge: 127v-145v) Sachsen, Johann(1468-06-30 - 1532-08-16). - 1528 ...Sachsen, Johann(1468-06-30 - 1532-08-16)... ...Luther, Martin(1483-11-10 - 1546-02-18)... ...Metzsch, Hans... ...Pauli, Benedikt(1490-03-07 - 1552-04-03)... ...Taubenheim, Hans... ...Rothe, Vicky... ...1528... ...DE-27 - Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek, 2015-03-24T09:05:14.073Z... 1. Visitation im Amt Seyda (Seitenfolge: 127v-145v) Verschreibungen, Ordnungen und Aussprüche (Seitenfolge: 614r-629v) Sachsen, Johann(1468-06-30 - 1532-08-16). - 1529 ...Sachsen, Johann(1468-06-30 - 1532-08-16)... ...Jonas, Justus(1493-06-05 - 1555-10-09)... ...Kötteritz, Sebastian... ...Haubitz, Asmus(- 1532)... ...Fuß, Wolfgang(1487 - 1551)... ...Pauli, Benedikt(1490-03-07 - 1552-04-03)... Verschreibungen, Ordnungen und Aussprüche (Seitenfolge: 614r-629v) Entwurf zu einer kursächsischen Konsistorialordnung (Seiten: 1r-30v) Johann Friedrich Sachsen, Kurfürst, I.(1503 - 1554). ...Johann Friedrich (1503 - 1554), Sachsen, Kurfürst, I.... ...Jonas, Justus(1493-06-05 - 1555-10-09)... ...Cruciger, Caspar(1504 - 1548)... ...Bugenhagen, Johannes(1485-05-24 - 1558-04-20)... ...Melanchthon, Philipp(1497-02-16 - 1560-04-19)... Entwurf zu einer kursächsischen Konsistorialordnung (Seiten: 1r-30v) Visitation im Amt Wittenberg (Seitenfolge: 2r-80v) Sachsen, Johann(1468-06-30 - 1532-08-16). - 1528 ...Sachsen, Johann(1468-06-30 - 1532-08-16)... ...Johann Friedrich (1503 - 1554), Sachsen, Kurfürst, I.... ...Luther, Martin(1483-11-10 - 1546-02-18)... ...Metzsch, Hans... ...Pauli, Benedikt(1490-03-07 - 1552-04-03)... Visitation im Amt Wittenberg (Seitenfolge: 2r-80v) 1. und 2. Visitation im Amt Wittenberg (Seitenfolge: 1r-127r) Sachsen, Johann(1468-06-30 - 1532-08-16). - 1528 ...Sachsen, Johann(1468-06-30 - 1532-08-16)... ...Johann Friedrich (1503 - 1554), Sachsen, Kurfürst, I.... ...Luther, Martin(1483-11-10 - 1546-02-18)... ...Metzsch, Hans... ...Pauli, Benedikt(1490-03-07 - 1552-04-03)... 1. und 2. Visitation im Amt Wittenberg (Seitenfolge: 1r-127r) Registratur der Visitation etlicher sächsischer und meißenischer Kreise (Seitenfolge: 1r-613v) Sachsen, Johann(1468-06-30 - 1532-08-16). - 1528 ...Sachsen, Johann(1468-06-30 - 1532-08-16)... ...Luther, Martin(1483-11-10 - 1546-02-18)... ...Metzsch, Hans... ...Pauli, Benedikt(1490-03-07 - 1552-04-03)... ...Taubenheim, Hans... ...Jonas, Justus(1493-06-05 - 1555-10-09)... "
- Seine Seite bei Appell: " Benedikt Pauli Sosa : 58,158 Born 7 March 1490 - Wittenberg Deceased 3 April 1552 - Wittenberg, aged 62 years old Spouses and children Married to Anna Rothe †1547 with F Elisabeth Pauli 1532-1602 M Paul Pauli †1533 F Dorothea Pauli †1537 M Benedik Pauli †1550 F Eyphrosyne Pauli †1586 M Johannes Pauli 1546- Notes Individual Note Pauli immatrikulierte sich im Stiftungssemester 1502/03 an der Universität Wittenberg, der Hochschule seiner Heimatstadt. Im Frühjahr 1505 wurde er Baccalaureus der artistischen Fakultät und entschloss sich unter Henning Göde für ein Studium der Rechtswissenschaften. Am 25. April 1515 wurde er Baccalaureus der Rechte, im Sommersemester 1521 avanciert er zum Lizentiaten des Zivilrechts, woraufhin er eine Stelle als Advocatus pauperum am Hofgericht in Leipzig erhielt. Nachdem Otto Beckmann die Universität verlassen hatte, übertrug man ihm zunächst von 1523 bis 1524 die Vorlesungen über die Institutionen, daneben übernahm für Justus Jonas der Ältere nach Johannes Schwertfeger die Lektion über kanonische Rechte, wobei er für das Substitut 20 Gulden jährlich erhielt. Nachdem Johann Apel endgültig die Professur für kanonisches Recht übernommen hatte, behielt Pauli weiterhin die Professur für die Institutionen, wozu er zunächst aus Universitätsmitteln 14 Gulden und ab September 1525 20 Gulden Einkünfte aus dem Syndikat der Wittenberger Schlosskirche bezog. Dies steigerte sich im Oktober des gleichen Jahres auf 40 Gulden, was unter anderem wieder mit neuen Aufgaben verbunden war. So wurden seine Verpflichtungen am kurfürstlichen Hof so umfangreich, das er sich mit Sebaldus Münsterer einen Gehilfen anstellte. Nachdem man das Hofgericht nach Wittenberg verlegt hatte, war er dort als Beisitzer tätig. Im Oktober 1529 promovierte er zum Doktor der Rechte, verpflichtete 1531 Konrad Mauser als seinen Stellvertreter und wurde vornehmlich für die Amtsgeschäfte am kursächsischen Hofe und in Wittenberger Ratsangelegenheiten verwendet. So nahm er am Konvent in Schmalkalden 1537 teil und zeigte sich dort als leidenschaftlicher Gegner Roms. Nach dem Übergang der sächsischen Kurwürde von Ernestinern den zu den Albertinern, setzte er seine Lehrtätigkeit wieder fort. Während seiner akademischen Tätigkeit war er unter anderem im Wintersemester 1526/27 und 1548/49 Rektor der Wittenberger Hochschule. Für die Stadt Wittenberg war er 1524/25 Vorsteher des gemeinen Kastens, 1529, 1532 und 25 wurde er Bürgermeister. Pauli, der sich bei den Kirchenvisitationen des sächsischen Kurkreises bewährt hatte, wurde mit der Errichtung des kirchlichen Konsistoriums beauftragt und war einer der ersten Beisitzer am Wittenberger Konsistorium. Nach seinem Tod widmete ihm Melanchthon eine poetische Grabschrift, die ihn deutlich als einen wichtigen Begleiter der Reformation zeigen. Häufig erscheint sein Name in den Briefen der Reformatoren."
- D. Martin Luthers bisher grossentheils ungedruckte Briefe. 1: luthers trostrede an benedikt pauli: "6 Vom 25 Junii A Ein Wittenbergischer Rechtsgelehrter Doctor Pauli war durch den plötzlichen und unnatürlichen Tod eines sehr geliebten einzigen Sohnes schmerzlich betrübet worden Luther giebt es zu daß diese Betrübniß billig und natürlich sey er entlehnet aber aus der Vernunft und Offenbarung bündige Trostgründe welche den gebeugten Vater aufzurichten oder zum mindsten seinen Schmerzen zu lindern vermögend waren Aus der ARaupachischen Sammlung zu Hamburg D Martin Luthers Trostrede an D Benedikt pauli die er bey Gelegenheit des frühzeitigen Todes seines Sohn im Jahr 1533 den 25 Juni aus dem Stegreife gehalten hat und so von andern niedergeschrieben wurde D heilige Schrift verbeut uns nicht die verstorbenen Kinder zu bedauren und darüber Leidwesen zu tragen Wir haben vielmehr nicht wenige Beyspiele der heiligen Aelternväter und Könige die über den Tod ihrer Söhne die tiefeste Trauer gefühlet haben Ihr thut also recht daran daß Ihr Euren Sohn betrauret nur müsset Jhr Maaß halten und selbst mit dem Leidwesen Trost zu verbinden suchen Dieß sey aber Euer Trost daß der Herr den Sohn sowol gegeben als jetzt genommen habe Ahmet also dem heiligen Manne Hiob nach der da er alle das seine einbüßte Kinder und Haabe also gesprochen hat Haben wir Gutes empfangen von Gott warum nicht auch das Böse annehmen Der Herr hats gegeben der Herr hats genommen Wie es dem Herrn gefallen hat so ist es geschehn Der Tahme des Herrn sey gelobet Dieser Mann betrachtete das Gute auf der rechten Seite Und und stellte eine Vergleichung an zwischen dem Guten das er vom Herrn empfangen hatte und dem Bösen das ihm widerfuhr Thuet auch Ihr desgleichen und Ihr werdet finden daß Euch mehr und grössere Guthaten vom Herrn zugetheilet sind als das Böse das Ihr fühlet Eure Augen sind jetzt freylich auf dieses Eine Uebel geheftet daß Euch der Sohn gestorben in der That eines entsetzlichen Todes gestorben ist denn er stürzte vom obersten Stocke des Hauses und wurde todt davon getragen Indessen vergesset Ihr der größesten und fürtrefflichsten Guthaten und Gaben Gottes als daß Ihr Erkenntniß des Wortes Gottes einen Euch gnädigen Christus und ein gutes Gewissen habet welches allein schon ein so grosser Schatz ist daß es billig alle andere Uebel die uns zustossen mögen überwiegen sollte Niemand kanns glauben ausser ders erfahren hat und gefühlet ein böses verletztes Gewissen welches eigentlich und wahrhaftig der Tod selbst und die Hölle ist Nun Ihr also gutes Ä habet warumt betrübet Ihr Euch so sehr über den Tod des Sohnes Zumal was Euch widerfuhr eben nichts neues ist nicht vielleicht Euch allein widerfuhr hr habt viele Genossen ähnlicher Fälle Aber gesetzt das Unglück das Euch traf sey das schwerste hatte nicht Abraham einen viel herbern Schmerzen über seinen lebendigen Sohn als Ihr über Euren todten empfunden er dem Gottes Befehl ward er selbst sollte seinen Sohn ja eben den Sohn in dessen Saame alle Völkerschaften gesegnet werden sollten schlachten Was glaubet Ihr wie ihm zu Muth mag gewesen seyn als er den Dolchergrif zu tödten den Sohn Was für einen unendlichen Schmerzen glaubet Ihr muß jener heilige Patriarch Jacob empfunden haben als man ihm die Rachricht brachte daß sein geliebter Sohn Joseph von wilden Thieren zerrissen sey Oder welcher Vater ist jemals mehr betrübet und niedergebeuget worden als David dessen Herz da als er hörte daß sein Sohn Absalom den er innig liebte ob er gleich von ihm gekränket ward an der Eiche hangend sein Leben ließ gleichsam wie Wachs in sich zu zerschmelzen schien So Ihr Euch den R denn diese und dergleichen Beyspiele vorstellet so werdet Ihr einsehn daß Euer Schmerz nicht im geringsten mit dem ihrigen könne vergliechen werden und daß eben daher der Eurige gemildert und gemässiget werden müsse Allein werdet Ihr sagen mir ist der einzige gestorben Als wenn Euch Gott keinen andern geben er der allmächtig ist nicht andere leibliche und geistliche Güter verleihen könnte Und gesetzt daß er Euch nicht nur keinen andern Sohn giebt daß Ihr auch die Gattinn und alle Haabe verliehret so dürfet Ihr doch noch nicht so sehr betrübt oder niedergeschlagen seyn weil Ihr noch Christi Gunst und einen gnädigen Gott und biele geistliche Güter besitzet welche uns auch nach dem Tode ewig bleiben Allein versetzet Ihr wieder er wurde durch eine schreckliche Todesart ausgelöschet Als wenn nicht jede Todesart schrecklich wäre weil der Tod selbst der menschlichen Natur schrecklich ist aber freylich nur denen schrecklich die keinen Gott haben uns aber die wir Gottes Kinder sind ist er angenehm so schauderhaft auch das Bild von ihm ist Denn wir haben einen Gott der uns so tröstet Ich lebe und auch ihr werdet leben Jedoch möget Ihr vielleicht besorget seyn daß Euch der erzürnte Herr den Sohn hinwegnahm Eine solche Vorstellung ist nicht von Gott Das ist der rechte Griff Es ist sicher daß es der gute Wille Gottes war daß Euer Sohn starb wie sehr auch unsre Natur dagegen schreyet und sich Gott als erzürnt vorstellet Denn ihr will nichts gefallen was Gott thut ja sie ist so beschaffen daß sie ihren Willen allezeit für den besten hält Es wäre aber nicht gut wenn allewege unser Wille geschehn sollte Denn wir würden also in eine allzu dreiste Sorglosigkeit eingewieget werden Es genüge uns daß wir einen gnädigen gütigen Gott haben Warum er uns aber dieß oder jenes widerfahren lasse daß soll uns nicht anfechten oder beunruhigen Grosse Versuchungen bringen nicht Thränen sondern Staunen hervor Christus sey vmit uns immer Amen Gott befohlen Martin Luther D "
- Luther bittet Kurfürst Friedrich III. um Bestätigung der Ordnung des Gemeinen Kastens der Stadt Leisnig: "Seitenangabe: 19r-19v Nr: ThHStAW, EGA, Reg. Ii 114 Datierung (Text): 11. August 1523 ... Historische Einordnung: Die kursächsische Stadt Leisnig hatte sich bereits früh der evangelischen Lehre zugewandt. Bis zum Ende des Jahres 1522 wurden viele altgläubige Bräuche abgeschafft und die Pfarr- und die Predigerstelle auf Betreiben der Gemeinde mit evangelisch gesinnten Geistlichen neu besetzt. Zu Beginn des folgenden Jahres einigte sich die Gemeinde auf eine Ordnung für den Gemeinen Kasten, d. h. auf eine Satzung für eine Gemeindekasse, aus der verschiedene Ausgaben, insbesondere für die Besoldung des geistlichen Personals und für die Unterstützung Bedürftiger, bestritten werden sollten. Denn mit der praktischen Umsetzung der reformatorischen Ideen in den Gemeinden, die zur evangelischen Lehre übertreten wollten, ergab sich auch die Notwendigkeit, die Besoldung des Kirchenpersonals und die Armenfürsorge neu zu regeln. Vorherige Einnahmequellen, wie zum Beispiel Stiftungen oder Gebühren für Leistungen, die in diesen Gemeinden als nicht mehr zu vertretende, altgläubige Bräuche wegfielen, standen den Geistlichen nicht mehr zur Verfügung. Die protestantische Sicht auf Armut, Betteln und Almosen unterschied sich von der altgläubigen. So stellte das Almosengeben für die evangelischen Gläubigen keine Möglichkeit dar, der eigenen Seligkeit durch derartige gute, verdienstvolle Taten näherzukommen; allein der Glaube versprach die Erlangung des Seelenheils. Dies wirkte sich auch auf die Spendenbereitschaft aus. Will man genauer wissen, was in den Zuständigkeitsbereich der Leisniger Gemeindekasse fiel, lohnt ein Blick in die Leisniger Kastenordnung. Hier werden die Bezahlung des Pfarrers, des Predigers und weiterer Hilfsgeistlicher sowie die eines Schulmeisters und einer Schulmeisterin, die die Mädchen unterrichten sollte, aus der Gemeindekasse angeordnet. Das Betteln wird fortan untersagt, den unverschuldet in Armut geratenen Personen jedoch eine Unterstützung aus dem Gemeinen Kasten zugesagt. An die Stelle des Bettelwesens sollte also eine geordnete Armenfürsorge treten. Des Weiteren sollte die Instandhaltung der Gebäude, die mit den durch den Gemeinen Kasten geförderten Zwecken verbunden waren, also beispielsweise die des Kirchengebäudes, der Schulgebäude und der Hospitäler, durch den Gemeinen Kasten finanziert werden. Darüber hinaus finden sich in der Kastenordnung auch Regelungen zur Vergabe von Darlehen, zur Unterstützung Fremder und zur Anlage eines Lebensmittelvorrats für die Gemeinde. Auch über die Finanzierung der Gemeindekasse selbst und über die Verwaltung derselben gibt die Leisniger Kastenordnung Auskunft: Für die Verwaltung des Vermögens des Gemeinen Kastens sollten zehn durch die Gemeinde gewählte Personen zuständig sein. Diese werden in der Kastenordnung als Vormünder oder Vorsteher des Gemeinen Kastens bezeichnet. Diese Kastenvorsteher verzeichneten und regelten die Einnahmen und Ausgaben der Gemeindekasse. An Geldern und Gütern, die dem Gemeinen Kasten zukommen sollen, werden in der Kastenordnung unter anderem kirchliche Besitzungen und kirchliche Stiftungen sowie freiwillige Spenden und Vermächtnisse angeführt. Über die Finanzierung und Verwaltung des Gemeinen Kastens kam es in Leisnig jedoch bereits kurz nach dem Beschluss der Kastenordnung zu Streit, da der Stadtrat seine Verfügungsgewalt über die kirchlichen Stiftungen und testamentarischen Verfügungen, die dem Gemeinen Kasten zustehen sollten, nicht an die Kastenvorsteher abtreten wollte. Die Sicherung der Besoldung des Kirchen- und Schulpersonals war somit gefährdet. Kurfürstliche Schlichtungsversuche brachten keine wirkliche Lösung des Konflikts. Im August des Jahres 1523 schaltete sich daher der Reformator Martin Luther ein, der auf Bitten der Gemeinde bereits im September des Vorjahres in beratender Funktion in Leisnig gewesen war und den die Leisniger Gemeinde am 25. Januar 1523 über die Einrichtung des Gemeinen Kastens informiert hatte. Selbst nach Leisnig gereist, wandte er sich in einem Schreiben vom 11. August an den sächsischen Kurfürsten Friedrich den Weisen und bat ihn um die Bestätigung des strittigen Punktes der Kastenordnung. Am 19. August wiederholte er seine Bitte. Der Kurfürst blieb die erbetene Bestätigung jedoch schuldig. Erst im Jahr 1529 wurde der Gemeine Kasten durch eine Verordnung der Visitatoren Justus Jonas, Wolfgang Fuß, Sebastian von Kötteritz, Asmus von Haubitz und Benedikt Pauli bestätigt. Diese hatten im Rahmen einer vom kursächsischen Kurfürsten angeordneten Visitation – bei solchen Visitationen überprüfte eine Kommission aus Juristen und Theologen die kirchlichen Verhältnisse in den einzelnen Gemeinden direkt vor Ort – auch Leisnig besucht und Anordnungen zu verschiedenen kirchlichen und schulischen Belangen getroffen. Die Leisniger Kastenordnung war aber bereits zuvor – wahrscheinlich Mitte des Jahres 1523 – auf Betreiben Martin Luthers im Druck erschienen. Auf diese Weise weiter verbreitet und einem größeren Kreis bekannt gemacht, sollte sie, laut Luther, anderen Gemeinden als ein „gemeines Exempel“ (ein allgemeines Beispiel) dienen können. Tatsächlich orientierten sich in der Folgezeit andere Gemeinden an der Kastenordnung der Stadt Leisnig, die neben Wittenberg bei der Einführung eines Gemeinen Kastens eine Vorreiterrolle einnahm. "
- Melanchton in einem Brief vom 25.8.1547: "Die Frau des Benedikt Pauli ist nach kurzer Krankheit gestorben. [Anm.d.Hg.: Frau Pauli starb am 21.8.1547."
- Brief Benedikt Pauli an Stephan Roth: "51. Benedikt Pauli an Stephan Roth, Wittenberg. Zwickau, 15. November 1537. Mein freundtlich dinst zuuor. Achtpar freundt- licher Lieber Swager, Alhie schick ich euch den Rat- schlag, darumb ir so oft geschrieben, Vnd dieweil ir mir von meinen Berckteilen vnd was ir für mich zu zupus ausgeben. So ist mein bith, ir wollet nochmals nit ablasen dieselb teil zuuorlegen, Ader Ja bey wolff Beham derenhalb erinerung thun, weil ich sonst nyemandts hab, das er mir zu freundtschaft dieselb vorleg, von der auspeut meins halben guckus im gegen- trum thun ader bestellen wolle. Doctor steffan mein Schwager wirdet darczu Rathen vnd forderlich sein, das man souil von der Auspeut bekomen, damit die Vorlegung geschehen mug. Vnd seint die teil j kuckus in sant walpurg, j kuckus in Sant Christoff erbstollen vnd j kuckus, welchen mir gedachter wolff Beham geschanckt, darczu ein halben kuckus in sant steffan, sonst weis ich nichts mer, das ich vffm schneperg hab. vnd damit ir die ding nit in vorgessen stell, sonder euch selbst zum pesten anhalten, so schick ich euch Itzundl nichts, sonder weise euch euer ge- Ihanen Vorlegung halb an die Izukunftig auspeut, Euch berurts halben kuckus im gegentrum freundtlich bittent, wollet vieisigen, damit ich das vbrig von solcher auspeut bey den hern burgermeister lasan vff den negsle kunftgen weinachts marckt bekomen vnd er- langen mug. Euch freundtlich zudinen bin ich willig. Datum Willenberg Donrstags nach Martini Anno domin i elc xxxvij**" Benediclus pauli Doctor. "
=> ANNA ROTH IST WOHL EINE SCHWESTER VON STEPHAN ROTH!
- Katharina von Bora - Geschichtliches Lebensbild: "Das war im Herbst 1528. Zu Ostern 1529 hatte Frau Käthe wieder eine Hochzeit auszurichten: dem Pfarrer Bruno Brauer zu Dobin, dessen Braut natürlich auch schon ein paar Tage vorher sich im Hause aufhielt. Amsdorf wird dazu eingeladen und wird ersucht, sich nicht mit Eisen und Schwert, sondern mit Gold und Silber und Ranzen zu umgürten, denn ohne Geschenk komme er nicht los. Im Sommer verlobten die beiden Ehegatten den Professor der Medizin Milich mit Susanna von Muschwitz, der Schwester von Frau D. Schurf[280]. Während dieser Zeit war der Hausherr vielfach abwesend auf der Visitation des Kurkreises, welche Luther mit dem Stadthauptmann Herrn Metsch, dem Edlen Hans von Taubenheim und dem Rechtsgelehrten Benedikt Pauli vorzunehmen hatte. Dazu kam die Reise nach Marburg zum Religionsgespräch mit Zwingli (1529)."
- Dr. Martin Luthers Briefe, sendschreiben und bedenken: vollständig ..., Band 6: "Ohne Datum No MMCCCCXCI An Dr Benedict Pauli Bürgermeister in Wittenberg Troftschreiben über den Tod seines einzigen kleinen Sohnes der einen tödtlichen Fall vom Hause Herab da er Sperlinge ausnehmen wollte gethan hatte Tijdreden Rap XXVI S 59 Aurif 323 Eisleb v 3 1569 fol 2946 Stangw 573b Selnecc im Appendix zur Leipziger Ausgabe der Tischreden v J 1584 fol 45 f Blatt S886 Wald XXII 1267 ff Förstemann III S 144 fi Bei Irmischer Band IV 140 143 Walch XXI 1565 1568 hat noda malo einen stark abweichenden Tert aber nicht aus guter Quelle denn es heißt darin z B Allein zu dieser Zeit sehen die Augen steif allein auf dieses Übel daß der Sohn durch diese Art des Todes umgekommen ist denn er ist oben vom Hause berab gestürzet und todt aufgehoben worden und ihr vergesset also der großen und vortrefflichen Güter und Geschenke Gottes u s f Ich sehe hier von diesem Terte ganz ab bemerke jer dod daß er einer ungelenken Überseßung aus dem Lateinischen sehr ähnlich sieht und zu der Frage berechtigt ob nicht überhaupt dieses Trostschreiben Luthers ursprünglich lateinisch abgefaßt gewesen sei Ein Epitaphium filii Benedicti Pauli Strobel s Neue Beyträge III 1 S 116 Kappens Kleine Nachlese IV pag 643 fteht im dritten Buche von M Simonis Lemnii Epigrammaton 1538 8 und lautet auf Blatt G 3 wie folgt Ut cadit Elpenor summo de culmine Circes Sic puer è tectis labitur ipse suis Decidit iste pater sed tristia funera fleuit Hoc placuit Musis hoc tibi Phoebe placet At scelus hoc magnum fuerat crimenque deorum Non cecidit pariter quod domus et dominus Vgl dazu das Epigramm auf Blatt A 3 In D Benedictum Paulum Pampinei linguam damnas damnasque poetas Dira tibi Lachesis stamina pulla trahit Est tibi de summo prolapsus culmine natus Occurritque patri tristis imago suo Moestaque crudeli conturbat funere tecta Infestatque tuos flebilis umbra lares Hoc uoluit Phoebus Phoebi uoluere sorores Quas tu dum spernis fata superba feras Benedict Pauli s Frau starb am 21 August 1547 zu Wittenberg den Wittwer und viele Kinder hinterlassend Script publice propos I pag 188b Sein Sohn Be nedict ftarb zu Wittenberg den 21 October 1550 ibid pag 327 Pauli selbst ftarb einen Sohn und Töchter verlassend am 3 April 1552 ibid I pag 402 II Jahr 1553 steht seine von Melanthon verfaßte Grabschrift Corpus Ref X p 599 Vgl Tischreden Kap XIII S 34 Das latein Ms der Tischreden auf der öffentlichen Bibliothef des Waisenhauses zu Halle merkt an molt die Sperling quênehmen und fiel zu Tode Album Acad Viteb pag 3 128 214 132 31 4 "


[Maltes Genealogie HOME]