Quellen:
- Aufzeichnungen Justus Brinckmann
- Manuskript: Stam-Buch der to der Horstischen Familie in Braunschweig und Hamburg:
"Johann Friedrich to der Horst gebohren den 28 Febr. 1769 in Hamburg im Hamburgischen Militärdienste, gestorben in Hamburg d. 17 April 1838, ... "
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- Hamburger Adreßbuch von 1847: "to der Horst, Joh. Friedr.erste Brandtw. no 15"
- J.G. Gallois: Geschichte der Stadt Hamburg. Nach den besten Quellen bearbeitet. Dritter Band, Specielle Geschichte der Stadt seit 1814, Hamburg 1856:
"In dem Convente vom 18ten Januar 1827 (227 Personen) trug zuvÖrderst der Senat darauf an die Zahl der Syndici um einen zu vermehren indem Gries beim Bundestage beschäftigt, Oldenburg aber beständig krank sei und es nöthig wÄre den NeuzuwÄhlenden nach Brasilien zu senden. Ferner wurde darauf angetragen wegen neuer durch die Demolition des Walles beim Dammthore entstandener Straßen das Nachtwächtercorps um 24 Mann zu vermehren; die Kosten des Corps welche sich bis dahin auf 86,057 ... 4 ß beliefen wurden durch diese Maßregel um jährlich 4032 ... vermehrt Zugleich sei die Nachtwachen Deputation zu befugen bei einer späteren Vermehrung der Straßen nach Bedürfnis mehr WÄchter anzustellen Beide Vorschläge genehmigte die Bürgerschaft wollte aber auf den Vorschlag dem Titularmajor to der Horstder 27 Jahre gedient hatte mit einer Kapitänsgage von jährlich 3000 ... zu Pensioniren nicht eingehen Der Senat bemerkte to der Horst habe bei seiner 1822 erfolgten Entlassung aus hiesigem Militär um die Pensionsgage eines Majors gebeten. Bisher habe es an Vorschriften für die Pensionirung invalider Offiziere gefehlt, die alten dienten so lange, bis sie starben - und man habe Bedenken getragen hierüber Anordnungen zu treffen da solche im Zusammenhange mit den Kriegseinrichtungen des deutschen Bundes ständen die damals eben vorgenommen werden sollten. Aber sie seien in's Stocken gerathen. Man habe also seit 1822 den to der Horst seine Gage als Kapitän genießen lassen. Inzwischen aber wÄre der vom Staate gegen denselben eingeleitete Criminal-prozeß zu des Beklagten Gunsten von einer Juristen Facultät entschieden worden und wÄre es daher an der Zeit die Geldangelegenheit mit ihm definitiv zu ordnen, zumal man der dacant gebliebenen Kapitänsstelle nicht länger werde entbehren kÖnnen. Die Höhe der beantragten Pension rechtfertigte der Senat dadurch, daß to der Horst 1815 an Feldzulage 60 ... monatlich mehr und seit Delius Tode (März 1820) das Commando Über die Garnison und in dieser Charge 2400 ... jährlich außer Rationen und Portionen, bezogen habe. Seine Gesammteinnahme sei daher Über die des Majors, nÄmlich Über 5400 ... jährlich, gestiegen. Der Senat berührte hier eine Sache die damals großes Aufsehen und in einigen Kreisen lebhafte Erbitterung erzeugt hat.
Die Geschichte des Major J. F. to der Horstbeschäftigte das Publikum in Hamburg von 1825 bis 1837 und ist vielleicht einer der denkwÜrdigsten Vorfälle in der neueren Hamburgischen Geschichte gewesen. To der Horst ein geborener Hamburger, aber in Braunschweig erzogen, erst in dortigen, sodann in DÄnischen Diensten wurde 1794 Hamburgischer Lieutenant. Seine vier Jahre später angebrachte Meldung zum Artillerielieutenant erwirkte kein Resultat, da man ihm einen bisherigen Lohnlakai vorzog. Er diente fort, avancirte allmÄhlig bis zu einem der Älteste Oberlieutenants, bei mehren schwierigen seine Diensttreue und TÜchtigkeit beurkundend, und meldete sich 1869 zu der eben erledigten Stelle eines Dragonercapitäns, wo ihm aber ein dÄnischer Cornet Böhme welcher mit der Amsinkschen Familie verwandt war, vorgezogen wurde. Zu diesem Acte des Nepotismus steuerte außerdem F.D. Bieber, Averdieck und Justusbei, letzterer ein Verwandter to der Horst's! Einem Duell wich dieser Böhme aus, und denuncirte wegen der Herausforderung seinen Gegner obendrein beim Senate. Das Publikum vergalt dem DÄnen dafür mit Spottliedern und Karrikaturen. Als Hamburg 1810 dem französischen Reiche einverleibt ward, mußte to der Horstals Capitän in das 127ste Linienregiment eintreten, zog sich aber nach vier Monaten schon in den Privatstand zurück. Bei dem PÖbeltumult vom Februar 1813 brachte to der Horsteinige berittene Bürger zusammen, die Grundlage der späteren Bürgercavallerie, deren Commando nachher der Major Wiedemann Übernahm und that das Seinige zur Erhaltung der Öffentlichen Nuhe und Ordnung. Bei der Formirung der Hanseatischen Legion commandirte er als Capitän die vierte Compagnie des ersten Bataillons und wurde bald der Älteste Capitän desselben. Als ihn Tettenbornbat, das Commando der Legion zu Übernehmen lehnte er den Antrag ab, und als Major von Herbert wieder nach Preußen gegangen und Major Delius mit diesem Amte betraut ward, mußte to der Horst häufig dessen Stelle vertreten. Es ist bekannt wie am 30sten Juni 1814 die damaligen Behörden den Mund voll nahmen, um der Legion ihren Dank zu sagen und wie wenig die Thaten solchen Redensarten nachher entsprochen haben. Als das Hamburgische Contingent zwei Bataillone stark, nach Frankreich marschirte, commandirte to der Horstdas erste Bataillon und erhielt den Ruf des Corps durch eigene pecuniÄre Opfer. Dabei gab man ihm lediglich Capitänsgage, nebst zwei Rationen Fourage und nach vielem Bitten monatlich 60 ... Zulage für den Feldzug. Dies ging vom Kriegscommissär F.D. Bieder aus, welcher um Delius um so eher volle Gage zu erwirken, angegeben hatte, daß to der Horstund der andere Major von Glöden, natürlich ohne deren Wissen mit einer Titularerhöhung ohne größere Gagirung zufrieden seien. Dazu mußte sich to der Horst einen Adjutanten nebst Pferd und zwei Schreiber auf eigene Kosten halten. Als das Contingent zurückkehrte, mußte to der Horstwieder Capitän werden, seine Zulage zog man ein und verwandte die ihm gebÜhrende Majorsgage theils zur Ga girung von früheren Titularlieutenants, theils um dem Obristlieutenant Delius 300 ... jährlich mehr geben zu kÖnnen. Alle Reclamationen gegen ein solches Verfahren blieben erfolglos, und wiederholt hatte der Zurückgesetzte von den Ueberhebungen und Impertinenzen der bÜrgerlichen Kriegscommissäre zu leiden. Als 1819 Delius auf einige Zeit suspendirt ward, mußte to der Horstihn vertreten, das heißt mit Capitänsgage, und sich sogar ein Pferd halten, wÄhrend man für die Exercierzeit dem Major von Glöden ein solches vergütete. Als Delius am 3ten März 1820 starb, mußte to der Horstinterimistisch die Geschäfte eines Commandanten versehen und erhielt zwar die Emolumente, welche diese Stelle mit sich brachte, aber keine Gageerhöhung und noch viel weniger Ersatz des für den Staat Verausgabten. Die aller militärischen Kenntnisse entbehrenden, dabei höchst regiersÜchtigen Commissäre Averdieck, Bölckers und Stoppel machten ihm das Leben mÖglichst sauer, und gegen so hohe und hochmüthige Leute war damals weder beim Militärdepartement, noch beim Bürgermeister Amsinck Recht zu finden. An den 1821 stattfindenden Commissionen zur Regulirung der Bundescontingent-Verhältnisse nahm to der Horstals hiesiger Höchstcommandirender Theil, wodurch er zu einer Ausgabe von 11-1200 ... genöthigt wurde, wofür man ihm ein Geschenk von 100 Louisd'or machte, die er noch dazu auf Veranstaltung des Herrn Justus auf eine sehr herabwÜrdigende Weise persÖnlich aus der Kammer abholen mußte. In den sieben Jahren und vier Monaten, wÄhrend welcher er als Major Dienste that, mußte er 17.400 ... an seiner ihm rechtmÄßig zukommenden Gage entbehren. Dies war sogar gegen das Gesetz, indem der Rath- und Bürgerschluß vom 21sten November 1814 die Gage eines Bataillonschefs auf mindestens 370 ... monatlich, außer 80 ... Logisgeldern, fixirt hatte. Als nun 1823 ein Stadteommandant erwÄhlt werden sollte, wozu sich to der Horstgemeldet hatte, wÄhlte man den Russen von Stephani Schwiegersohn des Senators Westphalen. Dieser war 1814 mit General Oppermann als Titularlicutenant und Bureauarbeiter hierhergekommen, hatte beim Feldmessen mitgeholfen und ließ sich, von der Russischen Regierung wegen Krankheit verabschiedet, Oberst tituliren. Der General von Bennigsen, durch seine Frau für Stephani interessirt, hatte sich schon 1819 beikommen lassen, diesem als Obersten eine Empfehlung an das hiesige Kriegscommissariat zu ertheilen, wÄhrend Stephani damals noch einen niedrigeren Rang bekleidete und zwar bis November 1821. Kriegsdienste hatte er eigentlich nie geleistet. Ueber solche Zurücksetzung für 30jährige Dienste entrüstet, suchte to der Horstum Abschied und Pension nach und wurde am 3ten Mai 1822 als Major mit Dank entlassen, ohne aber einen formellen Abschied zu erhalten. Der in seine Stelle einrückende von Moden erhielt sofort die volle Majorsgage. FÜr to der Horsthielt man statt gebÜhrlicher Pension einstweilen eine Capitänsgage offen. Das Militärdepartement weigerte sich am 17ten November 1823 ihm die vorenthaltene Majorsgage für sieben Jahre vier Monate nachzahlen zu lassen; ein Gesuch an den Senat blieb ebenso erfolglos, wie der betretene Recursweg. Da to der Horstnun kein Recht finden konnte, wandte er sich im Februar 1825 mit einer 'Geschichtlichen Darstellung seiner 3Njährigen Dienstverhältnisse etc.' an das Publikum, und verlangte Untersuchung seines Dienstbetragens durch eine Commission. Der Senator Westphalen soll damals Überlaut nach 'Rache' verlangt haben und Bürgermeister Amsinck ließ ein Circulär herumgehen daß den Eindruck der to der Horst'schen Schrift schwächen sollte. Außer mehreren anderen Schriftstellern trat auch Dr J. Nettelbeck in seinen 'Betrachtungen' für to der Horstin die Schranken, eine Schrift von fürchterlicher Schärfe gegen den in Hamburg herrschenden unwÜrdigen Nepotismus. Die Schrift wurde verschlungen und natürlich confiscirt. Ein Doctor Carl Baldamus wurde mit 10 Louisd'or erkauft um sie zu widerlegen, was er denn auch in einem elenden Machwerk versuchte. Diese Schrift, hieß es, wurde officiell verbreitet. Gegen Baldamus schrieb ein Pseudonymus Gallois wabr und schonungslos; auch seine Schrift wurde confiscirt. Die Zweifel welche to der Horstan dem prätendirten militärischen Theile seiner Laufbahn gehegt hatte, suchte Stephani durch den Abdruck russischer, in dieser Beziehung ziemlich nichtssagender Papiere zu widerlegen. Eine Posse "Rummelpuff's Geist" und ein Gedicht "Rummelpuff's Jeremiade" erschienen 1826 Über diesen Streit. Seine weiteren Erlebnisse erzählt to der Horstselbst in seiner zweiten Broschüre 'ActengemÄße Darstellung etc. Schleswig 1827.' Am 14ten Februar I82S erhielt der Polizeiherr ein Rathscommissorium, to der HorstÜber seine Autorschaft der SchmÄhschrift (?!) 'ActenmÄßige Darstellung' zu vernehmen, ihn auch, falls er sich dazu bekennen werde und keine Caution aufbringen kÖnne, nach dem Winserbaum bringen zu lassen. Der Vorgeforderte stellte seinen Neffen J.F. Justus als Caventen für 1O.000 ... Banco und mußte späterhin geloben, ebenfalls unter Mitverpflichtung seines Caventen, Niemand dieser Sache halber bis zur Beendigung derselben mit Worten, Schriften oder sonst zu beleidigen. Nun forderte Stephani nach eingeholtem Rath seines Ofsiziercorps und nach Erlangung zweier militätischer Gutachten aus Berlin und Hannover, von to der Horsteine militärische Satisfaction was dieser bis zur Beendigung seiner gerichtlichen Angelegenheit natürlich hinausschieben mußte. Ein conclusum Senatus vom 7ten März befahl, to der Horstdarüber zu vernehmen, ob er seine Schrift allein oder mit wessen Hilfe geschrieben habe und ob sie mit seinem Willen publicirt und verbreitet worden sei? Der Vernommene gestand, daß Jemand die Darstellung revidirt habe, daß er aber denselben, wegen dieserhalb gegebenen Ehrenworts, nicht nennen kÖnne und gestand alles Andere zu. Am 11ten März erhielt der Polizeiherr Auftrag, ihn ad articulos vernehmen zu lassen; er protestirte am 8ten April gegen ein solches Verfahren in einer Supplikation, weil dem Artikel 4 des Hauptrecesses nicht nachgelebt sei: die Sechsziger hatten ihr Vollbort verweigert. Der Senat decretirte am 27sten April abschläglich und erklärte, die Sechsziger seien einverstanden. Die Vernehmung erfolgte am 30sten April, der Senat ließ am 9ten Mai dem Angeklagten vorstellen, daß er denjenigen namhaft machen solle der seine Sckrift revidirt habe von welcher Bürgerpflicht ihn sein Ehrenwort nicht befreien kÖnne. Als dieses natürlich fruchtlos blieb, erhielt am 16ten Mai der Fiskal, Syndikus Sieveking, den Auftrag, den fiskalischen Prozeß einzuleiten. Die Klage, welche am 15ten Juli verlesen ward, betrachtete die 'Geschichtliche Darstellung' als eine SchmÄhschrift im Sinne Artikel 4 des Hauptrecesses und trug darauf an, den Inquisiten aller aus einem früheren Hamburgischen Dienstverhältnisse herrührenden Ehrenauszeichnungen und Emolumente durch richterlichen Spruch unwÜrdig und verlustig zu erklären. Die Vertheidigung führte in ausgezeichneter Weise Dr H.A. Heise, worauf das Niedergericht am 19ten December den Angeklagten zu einer vierwÖchentlichen Haft verurtheilte, ihn aber von der Kostenerstattung freisprach. Beide Theile appellirten: der Fiskal bat um Kostenerstattung und Schärfung der Strafe auf sechs Monate Gefangniß; Dr. Heise bat um Frist zur weiter Vertheidigung, wozu am 30sten Januar 1826 Frist gegeben ward; die Acten wurden an die Göttinger Iuristenfacultät versandt, welche erkannte, daß in gänzlicher Ermangelung der drei Bedingungen, von welchen nach dem Artikel 4 des Hauptrecesses eine solche Klage wegen SchmÄhschriften zulässig sei, der Angeklagte von der Anklage freizusprechen wÄre, sowie, daß ihm der Fiscal alle Kosten des Verfahrens ersetzen solle. Am 25sten August 1826 publicirte das Obergericht diesen Spruch und der Cautionsarrest wurde aufgehoben. In den höheren Regionen des Staates schämte man sich endlich dieser Sache und Mancher bereute, daß die Sache so weit getrieben sei; das Publikum nahm großentheils für den MitbÜrger Partei. Nun beeilte sich to der Horstdem Oberst Stephan die verlangte Satisfaction anzubieten; in dem am 2ten September jenseits der Elbe stattgefundenen Duelle wurde to der Horstziemlich stark verwundet. Der Gegner ließ sich am andern Morgen auf der Parate, wo ihn sein treuer Reuter durch Requisition einiger Prügeler vor den Insulten der Civilisten zu sichern wußte und sehr tactlos mit einem Festliede empfing, sehen, gleichsam zur Verhöhnung des von der Behörde gegen ihn erkannten Arrestes, wÄhrend der biedere to der Horstsich der Sympathieen der Bürger zu erfreuen hatte. Man soll der Menge an jenem Tage ungewÖhnlich viele Polizeidiense und selbst Soldaten mit Bajonneten bewaffnet gesehen haben. To der Horstwurde wegen des Duells vernommen und erhielt vom 13ten bis zum 21sten September, freilich sehr ÜberflÜssiger Weise, Hausarrest. Nun wandte er sich am 19ten October an die Sechsziger, wegen seiner Geldforderungen, auf Grund früherer Recursschriften, worauf aber wiederum abschläglich decretirt wurde. Seine Freunde zuckten die Achseln und waren rathlos, seine Verwandten verkrochen sich hinter Rücksichten, sogar der zähe Dr. H.A. Heise verzagte und bat seinen Clienten, sich einen anderen Anwalt zu nehmen. Nun wollte sich der von Allen Verlassene um Weihnachten an den Bürgermeister Bartels um Rath wenden, aber dies unterblieb auf die Vorstellung eines Freundes: daß durch solches Angehen nur der Addressat in Verlegenheit gesetzt werden wÜrde. In hohen Kreisen meinte man, da die Bürgerschaft nunmehr durch ihren Beschluß vom 3ten Mai dem to der Horsteine Pension von 3000 ... bewilligt habe, so solle doch dieser sich endlich zufrieden geben, indem er alles, was er verlangen kÖnne (?!) nunmehr erreicht habe. Im Contraste damit, wie der Hamburger Geldgeist den Ehrenmann behandelt hatte, erhielt Stephan außer seinem großen Sold noch 1200 Thaler Tafelgelder und Major von Glöden die volle Majorsgage, 100 Thaler Zulage für den Auditeur und Sold für den Bureauschreiber. Eine Publicirung des für to der Horstergangenen freisprechenden Urtheils wurde weder hier noch in Altona gestattet; nun forderte er am 8ten Juni 1827 vom Senate seinen ehrenvollen Abschied und eine ehrenvolle Restitution seines Namens in den hiesigen Blättern. Der Senat versagte am 20sten Juni das letztere und verwies ihn wegen seines Abschiedes an das Commandanturbureau. Dieser ward ihm schon Tages vorher, in ehrenvoller Weise in Aufführung seiner letzten Dienste als Titularmajor und unter Er theilung des Ranges als wirklicher Major zugestellt. To der Horstreichte gegen die Benennung als Titularmajor am 2lsten Juni einen Protest ein und ergriff gegen das Senatsdecret vom 20sten Juni Rccurs an die Oberalten. Auch erhob er am 15ten Juni Klage beim Niedergericht gegen das Militärdepartement auf Erstattung von 17,600 ... und 2620 ... . In einer dritten Schrift 'Getreue Erzählung des Verlaufs meiner processualischcn Verhältnisse, Altenburg 1832' erzählt nun to der Horstweiter, wie folgt. Bezeichnend ist für die damaligen Verhältnisse, daß der Bürgermeister Linau 1809 als Präsident des Militärdepartements dem sich Über ehrverletzende Zurücksetzung beklagenden Offizier antworten konnte: 'Ach, was Ehre, dafür bekommen Sie bezahlt,' und daß der Bürgermeister Amsinck meinte, man müsse einen solchen RuhestÖrer (der Ehre zu haben glaubte) cassiren! Dagegen meinten freilich Senator Schultze und Bürgermeister von Graffen: daß der Staat froh sein müsse, noch ehrliebende Offiziere unter seinem Militärcorps zu haben! Im Jahre 1827 war das Opfer Hamburgischer Ungerechtigkeit so weit herunter, daß es den damaligen Polizeiherrn Abendroth um Aufnahme in's Krankenhaus ersuchen mußte. Es verlautete damals daß die to der Horstschuldigen rückständigen Gagegelder eigenmÄchtig zur Fundirung einer Invalidenkasse angewendet worden seien. Anwalt to der Horst's wurde nun Dr C.L. Heise, der denn auch die obenerwÄhnte Klage beim Niedergerichte erhob. Dieses erkannte am 19ten October 1827, daß es hinsichtlich der Gageforderung competent sei, die Ersatzforderung verausgabter Gelder aber an die administrative Behörde verweisen müsse. Nun wurden auf Dr. Heise's Rath beide Ansprüche getrennt und das Niedergericht erkannte am 14ten Juli 1828 abweisend rücksichtlich der Gagenforderung, und verurtheilte den Kläger in die Kosten. Das Oberappellationsgericht bestätigte am 21sten Juli 1829 die erbetene Actenversendung und am 9ten Juli 1830 wiederholte die Hallenser Facultät den niedergerichtlichen Spruch mit etwas veränderter Motivirung. Einer weiteren Appellation an das Oberappellationsgericht welche nunmehr der Licentiat Misler, da der Kläger mit Herrn Dr. Heise unzufrieden war, verlangte, wurde vom Obergericht nicht Statt gegeben und die höchste Instanz urtheilte am 27ten September 1830 ebenso. Eine endliche Supplik an den Senat wurde am 29sten November mit Hinweisung auf jene Erkenntnisse und unter Verbot ferneren Sollicitirens, abschläglich beschieden. Seine Auslage- und Entschädigungs-Forderung von 6000 ... reducirte to der Horstauf Dr. Heise's Rath bis 2620 ... Ein Versuch, den Fiskal wegen Injurirung to der Horst's beim Niedergericht zu belangen, schlug natürlich fehl, auch im Oberappellationsgericht (20sten März 1829). Der Kläger betrat nun wieder am 29sten April 1829 den verfassungsmÄßigen Weg, worauf er am 3ten Juni wegen unziemlicher Schreibart in Geldstrafe genommen und am I9ten Juni definitiv abgewiesen wurde. Der Recurs machte Fiasko und das wegen verweigerter Justiz angegangene Oberappellationsgericht verhalf den Kläger nicht zu Recht, der auf diese Weise der Hamburgischen 9543 ... geopfert hatte, ohne etwas auszurichten, was auch nicht durch gütliche Vorstellungen gelang.
Der Schluß von der ganzen erbaulichen Geschichte war, daß der Senat am 6ten October 1831 to der Horst's unberücksicht ad acta legte und ihm alles fernere Suppliciren sub poena rejectionis untersagte. Die Heiderlberger Juristenfacultät gab freilich to der Horstschließlich ein Gutachten, daß der Staat nicht verpflichtet sei, ihm eine Genugthuung zu geben, weil derselbe seine Ehre rechtlich Überall nicht verletzt habe. So berichtet to der Horstin seiner 1837 erschienenen Schrift 'Unrecht wird nie Recht, Ansprache an das Publikum'.
...
Am 3ten Mai ...
dem Exmajor to der Horst eine monatlich zu zahlende Pension von 3000 ... jährlich bewilligt. Der Senat vertheidigte seine Ansicht ,daß dem Offizier keine höhere als die Capitänsgage zugebilligt werden kÖnne, wofür die Bürgerschaft importirt schien und womit ihn die Rccurs behdrden bereits abgewiesen hatten; der Senat sprach auch noch die Ansicht aus, daß keine Veranlassung vorläge und auch der WÜrde des Staates nicht angemessen sei, to der Horst ein Geschenk zu machen."
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- Lexikon der hamburgischen schriftsteller bis zur gegenwart: bd. G�nther ...
By Hans Schr�der, Carl Rudolph Wilhelm Klose, A. H. Kellinghusen, Friedrich August Cropp, Christian Petersen ...:
"17l0 to der Horst Johann Friedrich Geb zu Hamburg den 28 Febr 1769 erhielt da sein Vater ein geborner Braunschweiger war
[Fussnote:]
Johann Horst, der Sohn eines Spr��lings der alten niederrheinischen u. holl�ndischen Familie thor Horft oder to der Horft, hochdeutsch von u. zur Horst (das in Siebmachers Wappenbuche II .16 mitgetbeilte Wappen der Familie von u. zur Horst ist genau dasselbe, welches die Hamburger to der Horst f�hren), welcher um die Reformationszeit nach Braunschweig �bersiedelte war B�rger daselbst u. starb 1578. Von seinen, ebenfalls in b�rgerlichem Stande dort lebenden, Descendenten nahmen die der 5. Generation den Namen to der Horst allgemein an. Unter diesen war Dieterich Wilhelm, der als Kaufmann in England, dann in Hamburg lebte u. hier 1788 starb 7 T�chter hinter lassend erheirathet an den preu� Agenten Wurmb den Dr mecl on Borstel zc Zwei seiner Neffen die Br�der Johann Friedrich u Johann Hartwig geb zu Braunfchweig kamen ebenfalls um die Milte des vorigen Jahrhunderts nach Hamburg wo Erster 1805 als Kaufmann Letzter I8II als Tabacksmakler starb Johann Hartwig beirathete Maria Schultz u nach deren Tode seine Cousine Sophie Dietrich Wilhelms Tochter Unter seinen Kindern s�mmtlich erster Ehe heiratheten 3 T�chter in die Familien Justus u Horrig von seinen S S�hnen starb der �lteste Christian Andreas Kaufmann 1833 der j�ngste Johann Hartwig Tabacksmakler I3 j Beide mit Hinterlassung on Kindern w�hrend der mittlere Bruder der hier in Rede stehende Major Johann Friedrich to der Horst nicht verheirathet gewesen ist (Mittheilung von Dr Otto Beneke)
[Fussnote Ende]
gr��ten Theil seiner Jugenderziehung in Braunschweig ward aber in Hamburg in der St Katharmenkirche confirmirt widmete sich dann zuerst der Handlung fand inde� bald da� ihm die Neigung dazu fehle trat ungef�hr im 19 Jahre mit Bewilligung der Eltern in braunschweigische Militair dienstc u zwar als Cadet bei der Artillerie Nach 4 Jahren vertauschte er diesen Dienst mit dem des K�nigs von D�nemark und stand 3 Jahre als F�hnrich bei der K�niginn Leibregiment Nachdem er darauf den Abschied erhalten hatte mit der Erlaubni� das k�nigliche Feldzeichen zu tragen trat er am 1 Nov 1794 als Lieutenant in die Dienste der Hamb Garnison Bis zur franz�sischen Occupation Hamburgs avancirte er bis zum Stabs Capitain trat dann als Capitain in das franz�sische i27ste Linienregiment ein nahm aber als ihm die Verh�ltnisse nicht gefielen seinen Abschied privatisirte darauf bis zur Befreiung der Stadt u trat bei Errichtung der
Hanseatischen Legion als Hauptmann wieder ein u machte die Feldz�ge mit Im I 1815 ward er bei dem Hamb Contingent zum Ausmarsch nach Frankreich zum Major ernannt u erhielt das Commando des ersten Infanterie Bataillons bekam jedoch aller Vorstellungen seiner Seits dagegen ungeachtet nur CapitainSgage mit einer monatlichen Zulage f�r den Feldzug In demselben hatte er oftmals drei Bataillone unter seinem Commando gehabt Dennoch ward ihm bei seiner R�ckkehr der Antrag als Capitain zur�ckzutreten Doch nahm man denselben stillschweigend zur�ck allein die ihm zukommende Majorsgage erhielt er auch jetzt noch nicht Im I 1819 mu�te er auf drei Monate f�r den suspendirten Oberstlieutenant Delius das Commando der Garnison �bernehmen aber eine Gagenverg�tung ward ihm daf�r nicht Als Delius am 3 März 1820 starb wurde ihm wiederum die interimistische Commandantur �bertragen aber seine Gage blieb CapitainSgage obgleich er fortw�hrend um Erh�hung anhielt Im I 1821 war er als H�chstkommandirender Mitglied der beiden Militaicommissionen in Hamburg u Altona welche zur Berathung �ber die Stellung des Bundescontingents niedergesetzt waren wof�r ihm ein Geschenk von 100 Friedrichsd or zuerkannt wurde das er aber selbst von der Kammer abholen sollte was er zu thun sich weigerte Seine Gage blieb noch immer die CapitainSgage Als nun 1822 die Commandantur wieder besetzt werden sollte meldete er sich auch zu der Stelle allein es ward zu Anfang Mai felb I der russische Oberst v Stephani dazu ernannt u auf to der Horst gar keine R�cksicht genommen Dadurch auf das H�chste gekr�nkt forderte er seine Entlassung vom Dienst u bat um die ihm geb�hrende Pension Diese wurde ihm bewilligt aber sein Charakter nicht erh�ht sondern ihm blo� der Dank des Senats f�r bisher geleistete Dienste
zuerkannt Doch erhielt er auch feine schriftliche Urkunde dar�ber Hinsichtlich der Pension ward vorl�ufig die Gage eines Capitains zu seinem Besten offen gehalten Am 19 Dec 1822 reichte er auch ein Gesuch ein um Nachzahlung der r�ckst�ndigen Gage f�r die 7 Jahre 4 Monate w�hrend welcher er als Major mit Capitainsgage besoldet morden Das Militair Departement erwiderte darauf am 17 Nov l823 er habe keinen rechtlichen Anspruch auf eine Nachzahlung u sein Gesuch finde nicht Statt Eben so antwortete der Senat am 21 Jan 1824 die Oberalten am 3 März u sp�ter die Scchsziger Darauf lie� to der Horst 1825 eine Darstellung seiner 30j�hr Dienstverh�ltnisse im Druck erscheinen Diese wurde viel gelesen u erregte gro�es Aufsehen Unterm 16 Febr ward to der H vor den Polizeiherrn Senator Abendroth beschieden u befragt ob er sich zu dieser Schm�hschrift bekenne Er erkannte die Schrift f�r die seinige an protestirte aber dagegen da� sie eine Schm�hschrift genannt werde Darauf mu�te er seinen Neffen IF Justus als B�rgen stellen da� er nicht entweichen wolle Der Oberst v Stephani schickte eine Ausforderung an ihn die er aber bis zur wiedererlangten Freiheit ablehnen mu�te Am 30 April ward mit ihm vor dem Polizeigericht ein Verh�r angestellt u am 16 Jul auf Befehl des Senats vom Staatsanwalt Syndikus Sieveking der fiskalische Proce� vor dem Niedergericht gegen ihn eingeleitet u darauf angetragen da� er aller Ehrenauszeichnungen u Emolumente durch richterlichen Spruch unw�rdig u verlustig erkl�rt werde Von seinem Anwalt Dr HA Heise trefflich vertheidigt ward er vom Gericht zu 4 Wochen Gef�ngni� auf dem Winserbaum u Erstattung der Untersuchungskosten verurtheilt Hiergegen legte er Appellation ein u bat da� die Acten an eine Juristen Facult�t geschickt werden m�chten Die� geschah am 6 Mai 1826
u zwar an die zu G�ttingen welche die erhobene Anklage in allen ihren einzelnen Punkten f�r null u nichtig erkl�rte Am 2 Sept 1826 fand das Duell zwischen Oberst v Stephan u to der Horst auf hann�verfchem Gebiete Statt u erhielt Letzter eine Schu�wunde die jedoch bald wieder heilte Zur Strafe erhielt er einige Tage Arrest Nachdem er diesen bestanden wandte er sich am 19 Oct wieder an das Collegium der Sechsziger mit seinen fr�heren Forderungen wegen vorenthaltener Majorsgage zc allein auch hier erhielt er eine abschl�gige Antwort Am 3 Mai 1827 ward ihm indessen durch Rath u B�rgerschlu� eine Pension von 3000 A bewilligt Run bat er am 8 Zun selb I beim Senat um einen f�rmlichen schriftlichen Abschied der ihm denn auch am 19 Zun ertheilt u ihm darin der wirkliche Majorscharakter beigelegt ward Er protestirte aber dagegen da� die� eine Rangerh�hung sei denn wirklicher Major sei er schon immer gewesen da er die Dienste eines Solchen habe verrichten m�ssen Er ging nun mit seinen Forderungen wegen r�ckst�ndiger Gagegelder u gehabter au�erordentlicher Auslagen wieder ans Niedergericht das ihn am 14 Jul 1828 abwies worauf er das Obergericht perhorrescirte u am 21 Jul 1829 sein Gesuch gew�hrt erhielt von dem Oberappellationsgericht zu Lübeck die Acten an eine Juristen Fakult�t versenden zu d�rfen Das am 9 Jul 1830 erfolgte Urtheil der Universit�t Halle best�tigte das des Niedergerichts Die� war eigentlich nur wegen der Gagenforderung aber auch hinsichtlich der Erstattung von Auslagen war er nicht gl�cklicher Eben fo ging es ihm mit dem Verlangen da� der Senat ihm eine Ehrenerkl�rung geben solle wegen des �ber ihn verh�ngt gewesenen fiskalischen Processes Unterm 18 Mai 1833 wandte er sich endlich an die Heidelberger Juristen Fakult�t welche in ihrem Gutachten dahin entschied da�
er 4 allerdings Majorsgage zu fordern habe f�r die Zeit wo er Majorsdienste verrichtet 2 berechtigt sei die im Felde u bei besonderen Veranlassungen im Dienste gehabten Auslagen vom Staate ersetzt zu verlangen 3 vom Staate aber keine Ehrenerkl�rung wegen des gegen ihn angestellt gewesenen fiscalischen Procefses verlangen k�nne weil er in diesem Processe v�llig freigesprochen worden sei Er starb am 47 April 4838 Sein Bildni� lithographrt von M Buchheister erschien 4825 in gr Folio herausgegeben von einigen Freunden K I Geschichtliche Darstellung meiner drei�igj�hrigen Dienst Verh�ltnisse im hamburgischen Militair u der in denselben gemachten Erfahrungen Schleswig I82S Tbft Jnftitut I 6 S Hiedurch wurden viele Schriften veranla�t als I von K Bal damus u I von v B�hme s beide Artikel ferner Einige Bemerkungen �ber die geschichtliche Darstellung zc Bon einem Hamb B�rger Schleswig I82S Tbft Jnftitut 12 S PH Katina To der Horst kein frevelhafter Tadler �ffentlicher Anstalten c Schleswig I82S Des Majors to der Horst Dienstverh�ltnisse Proce� und Duell Von einem Augenzeugen Stade 182 Freie Meinung �ber den dekannten Proce� u Duell der Herren v St u t d H Gl�ckftadt 1826 j Bg Betrachtungen �ber die in der to der Horftschen Sache herausgekommenen Schriften von vr Ignatz Nettelbeck 2 Actengem��e Darstellung des gegen mich eingeleitet gewesenen fiscalischen ProcesseS Schlesw 1827 Tbft Jnftit 321 S 3 An das wohll�bliche Collegium der Herren Sechsziger der freien Stadt Hamburg Als Manuskript zu betrachten Im August 182 22 S 4 Getreue Erz�hlung des Verlaufs meiner processualischen Verh�ltnisse in der freien Hansestadt Hamburg Altenburg Litteratur Comptoir 1832 100 S 5 Unrecht wird nie Recht Ansprache des ehemaligen Hamb Major IF to der Horst an das Publicum Zum Besten des K�nigl Taubstummen Instituts zu Schleswig Schleswig 1 837 Tbft Jnstitut 78 S R�ch seinen Angaben in seinen Schriften Vgl Nachrichten uf Hamburg 1835 Nr 9 L�bker Schr�ders Schriftstellerlcxikon I 263 u 2 4 u die obengenannte Schrift on Neltelbeck
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