Adam Christian Friedrich
Reinhard
* ?
+ ?
Juliane Luise Sophie
Matthiä

* ca. 1757 (12 J. ä als ihr Bruder August)
+ 14.04.1797 Erfurt

Dorothea ("Dortchen") Sophie Luise
Reinhard

* 1785
+ 12.05.1820


Kinder mit: Johann Friedrich Möller (* 13.11.1789 Erfurt + 20.04.1861 Magdeburg) Diakon, Generalsuperintendent Prov. Sachsen [WEITER BEI WIKIPEDIA] (oo 13.09.1818):


Johanne Auguste Dorothee
Möller

* 1820
+ 1898
? ?
Quellen:
- WIkipedia ZUM GATTEN: "Johann Friedrich Möller (* 13. November 1789 in Erfurt; † 20. April 1861 in Magdeburg) war ein deutscher evangelischer Pastor, Generalsuperintendent der altpreußischen Kirchenprovinz Sachsen und Konsistorialrat in Magdeburg. Leben Johann Friedrich Möller stammte aus einer Erfurter Pastorenfamilie. Er wuchs in Stotternheim auf, besuchte das Gymnasium in Erfurt, nachdem ihm zuvor sein Vater Johann Melchior Möller d. J. Unterricht erteilt hatte, und studierte bis 1813 Theologie an der Universität Göttingen. In erster Ehe heiratete er am 13. September 1818 Dorothea Sophie Luise (1785–1820), Tochter von Adam Christian Friedrich Reinhard (1747–1808), Professor der Rechte und Kammerrat in Erfurt. Aus dieser Ehe stammte die Tochter Auguste, die mit Pastor Grabe verheiratet war. In zweiter Ehe heiratete er am 24. April 1823 Marie Dorothea (Doris) Trommsdorff (* 13. April 1798; † 8. Juli 1871), die aus der bedeutenden Apothekerfamilie Trommsdorff in Erfurt (Schwanenring-Apotheke, an dieser Stelle heute die Hauptpost in Erfurt) stammte, ihr Vater war Johann Bartholomäus Trommsdorff. Mit ihr hatte Möller acht Kinder. Aus ihrer ersten Ehe mit Friedrich Keyser hatte sie zwei Kinder, darunter den Kunstmaler Fritz Keyser. Ab 1829 war Möller Pastor der Barfüßerkirche in Erfurt. 1832 wurde er Konsistorialrat. Im Frühjahr 1843 wurde Möller als Nachfolger von Bernhard Dräsecke Generalsuperintendent der Kirchenprovinz Sachsen in Magdeburg. Das Amt war mit der Funktion als 1. Domprediger am Magdeburger Dom verbunden. Hier bekämpfte er vor allem die rationalistischen Lichtfreunde und war mitverantwortlich für die Entlassung der Pfarrer Gustav Adolf Wislicenus und Leberecht Uhlich. Auch als Mitglied der preußischen Generalsynode 1846 wirkte er als Anhänger des Neuluthertums im Sinne Ernst Wilhelm Hengstenbergs. Er veröffentlichte unter anderem Predigtsammlungen, darunter die zweibändigen Predigtentwürfe über freie Texte, die ebenfalls zweibändigen Predigten über die letzten Schicksale unseres Herrn sowie in vier Bänden die Predigten über freigewählte Abschnitte der heiligen Schrift, außerdem Liedersammlungen (Geh hin nach Gottes Willen, ev. Gesangbuch). Politisch vertrat er konservative Ansichten. 1850 war er Mitglied im Staatenhaus des Erfurter Unionsparlaments. Möller wurde mit dem Roten Adlerorden 2. Klasse mit Bruststern und Eichenlaub ausgezeichnet. Ein lebensgroßes Ölbild Möllers ist bei den Nachkommen verwahrt. Sein Sohn war der Theologe Ernst Wilhelm Möller, seine Tochter die Schriftstellerin Lina Walther. Literatur l. u.: Möller, Johann Friedrich. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 22, Duncker & Humblot, Leipzig 1885, S. 145–147. Wilhelm Füßl: Möller, Johann Friedrich. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 5, Bautz, Herzberg 1993, ISBN 3-88309-043-3, Sp. 1593–1594. Wilhelm Franz Sintenis: Dr. J. F. Möllers Wirken im Consistorium und in der Generalsuperintendentur der Provinz Sachsen. 1849. Jochen Lengemann: Das Deutsche Parlament (Erfurter Unionsparlament) von 1850. Ein Handbuch: Mitglieder, Amtsträger, Lebensdaten, Fraktionen (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Thüringen. Große Reihe Bd. 6). Urban & Fischer, München 2000, ISBN 3-437-31128-X, S. 222–223. Weblinks Literatur von und über Johann Friedrich Möller im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek"
- NDB ZUM GATTEN: " Leben Möller: Johann Friedrich M., Generalsuperintendent der Provinz Sachsen, stammt aus einer alten Erfurter Pastorenfamilie. Zu Erfurt am 13. November 1789 geboren, erhielt er seinen ersten Unterricht von seinem inzwischen nach Stettenheim bei Erfurt versetzten Vater († 1824), besuchte dann das Gymnasium in Erfurt und studirte in Göttingen. Hier hatte unter den Theologen besonders Planck auf ihn Einfluß; weitere Anregung brachte Heyne's Seminar; auch hörte er Heeren und Blumenbach. Im J. 1814 ward er Katechet am Schullehrerseminar zu Erfurt und daneben 1815 Diaconus an der Barfüßerkirche; 1829 ward er Pastor an derselben Kirche, 1831 Senior des geistlichen Ministeriums und 1832 Consistorialrath. Seine kirchliche Stellung war und ward immer mehr eine positiv-evangelische; die positiven Lehren der heiligen Schrift will er der Vernunft der Zeitgenossen vorhalten, die verwandten, im Menschen schon vorliegenden Elemente nachweisen und so zu einer inneren Aneignung der ersteren anleiten. Seine vorwiegende Begabung lag auf dem Gebiete|der Katechese. Daneben hat er eine entschiedene Anlage zur geistlichen Dichtung, ein Erbtheil seiner Mutter, einer Tochter des Generalsuperintendenten Bernhard in Saalfeld. Schon im J. 1816 erschien eine Sammlung geistlicher Lieder von ihm aus Anlaß einer Theuerung, unter der die Armen seiner Gemeinde litten; sie hatte den Titel: „Christenglück und Christenwandel in religiösen Gesängen“ (Erfurt 1816); ihr schenkte unter Anderen auch Klaus Harms seinen Beifall. Eine zweite Reihe Lieder veröffentlichte M. im J. 1822 (Erfurt) unter dem Titel „Der christliche Glaube und das christliche Leben; geistliche Lieder und Gesänge für Kirche, Schule und Haus“. Hier findet sich sein schönes Osterlied: „O daß ich hätte mit empfunden die Freude u. s. f.“, das in mehrere neuere Gemeindegesangbücher übergegangen ist, z. B. in das Hamburger vom Jahre 1842. Besondere Schwierigkeiten bereitete ihm die altlutherische Bewegung in Erfurt in den Jahren 1836—1839. Den Pastor Grabau, der an der Spitze derselben stand, hatte M. selbst ordinirt. Es widerstrebte ihm, gegen diese Leute, die ihrem Gewissen folgten und durchaus brave und ehrenwerthe Bürger waren, einen Glaubenszwang auszuüben, und obschon er selbst vergeblich versucht hatte, die Separation zu hindern, wollte er doch lieber sein Amt aufgeben, als sich zum Werkzeug und Vertreter des Einschreitens der Regierung gegen sie machen. Mitten in diese Bewegung hinein fiel der Einsturz der Barfüßerkirche (Montag, den 8. Januar 1838), bei welchem M. wie alle Anwesenden zwar, ohne Schaden zu nehmen, davonkam, der aber ihm doch eine Erschütterung seines Nervensystems eintrug, die erst später einer Badekur wich. Die Grabau'sche Bewegung endete dann, ohne einen befriedigenden Austrag gefunden zu haben, mit der Auswanderung Grabau's und eines großen Theiles seiner Gemeinde nach Buffalo. — Im Frühjahr 1843 ward M. als Dräseke's Nachfolger zum Generalsuperintendenten der Provinz Sachsen ernannt und mußte seinen Wohnsitz nun nach Magdeburg verlegen. Er hatte in dieser Stellung einen schweren Kampf mit den sogenannten Lichtfreunden zu führen, bei welchem er es weder den Kirchlichen noch den Gegnern derselben recht machen konnte und auch bei der Regierung nicht volle Billigung seiner Ansichten fand. Die Schmähungen und Verdächtigungen, die abseitens der Lichtfreunde gegen ihn gerichtet wurden, konnten wol nur solche, welche nicht im Stande waren, seine Person und sein Verfahren zu beurtheilen, an ihm irre werden lassen. Für ihn selbst war es seiner Natur nach am empfindlichsten, daß es ihm nicht gelingen wollte, auf dem Wege geistlicher Berathung und Auseinandersetzung mit den Gegnern eine Verständigung zu finden. Das Jahr 1848 brachte dann neue Wirren und Mühen. Anfangs 1849 ließ W. Fr. Sintenis als Denkschrift an das Cultusministerium noch einmal eine Schrift voll gehässiger Angriffe gegen M. ausgehen. Die um diese Zeit beginnenden stärkeren Regungen der kirchlich Gesinnten (Kirchentag, innere Mission) fanden Möller's volle Theilnahme und weckten in ihm die Hoffnung auf bessere Zeiten. Von der Politik hielt er sich fern; nur einmal, als ihn Friedrich Wilhelm IV. im J. 1850 zur Theilnahme am Erfurter Parlament berufen hatte, mußte er sich öffentlich mit ihr befassen. Seine Vorliebe für die Katechese, welche mit seiner theologischen Auffassung im Zusammenhang stand, ließ ihn noch einige katechetische Schriften herausgeben, unter denen das Werk „Katechetisch-evangelische Unterweisung in den heiligen zehn Geboten Gottes nach dem Katechismus Lutheri“, Magdeburg 1854, nach Umfang (662 Seiten) und Inhalt das bedeutendste ist. Auch eine dritte Liebersammlung erschien um diese Zeit: „Geistliche Dichtungen und Gesänge auf Unterlage der heiligen Schrift“, Magdeburg 1852. Im J. 1858 legte er, weil die Kräfte schwanden, die Generalsuperintendentur nieder, nicht lange darnach auch das Pastorat am Dom. Am 20. April 1861 ist er gestorben. Literatur Vgl. Otto Kraus, Geistliche Lieder im 19. Jahrhundert, 2. Aufl., Gütersloh 1879, S. 342—350, wo auch sieben Lieder von M. mitgetheilt sind. — Ein schönes Denkmal hat ihm sein Sohn, der Professor der Theol. Dr. Wilh. Müller in Kiel, in der Realencyklopädie für Protest. Theologie und Kirche von Herzog, Plitt und Hauck, 2. Aufl., Bd. X, S. 128—135 gesetzt; hier wird auch eingehend Möller's theologische und kirchenpolitische Stellung gezeichnet. — Das anonym erschienene Schriftchen „Tante Jettchen“ (2. Aufl., Gotha 1884, Perthes) enthält auch eine anziehende Schilderung des Familienlebens im Möller'schen Hause; Tante Jettchen ist eine Schwester Möller's, die in seinem Hause lebte. Autor/in l. u. Empfohlene Zitierweise l. u., "Möller, Johann Friedrich" in: Allgemeine Deutsche Biographie 22 (1885), S. 145-147 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd117082279.html#adbcontent "
- Seehase zum GATTEN: "Moeller, Johann Friedrich geb. 13.11.1789 Erfurt, gest. 20.04.1861 Magdeburg, evangelischer Theologe, Generalsuperintendent. Der aus einer Erfurter Pastorenfamilie stammende M. besuchte das Gymnasium in Erfurt und studierte evangelische Theologie in Göttingen. Ab April 1814 zum Katecheten am Schullehrerseminar in Erfurt berufen, bekleidete M. ab Juli 1815 auch das Amt des Diakons und zweiten Predigers an der Erfurter Barfüßerkirche. 1829 zum Pastor ernannt, wurde er im Dezember 1830 Superintendent und Senior des Evangelischen Ministeriums in Erfurt. In seiner zweiten Profession war er in den 1820er Jahren interimistisch Seminardirektor in Erfurt und in den 1830er Jahren nebenamtlicher Oberschulaufseher. 1832 wurde er als Konsistorialrat Mitglied der Königlichen Regierung zu Erfurt. 1843 trat er die Nachfolge des Bischofs und Generalsuperintendenten Bernhard Dräseke an und wurde 1845 Inhaber des neugeschaffenen Amtes als geistlicher Direktor des Konsistoriums der Kirchenprovinz Sachsen. Dabei fand Berücksichtigung, daß M. bereits in Erfurt Erfahrungen mit “Separatisten” in Form der separierten Lutheraner um Johannes Grabau hatte. M. berief sich bei seinen Entscheidungen auf die Kabinettsordres Friedrich Wilhelm III., nach denen jeder Gewissenszwang zu unterbleiben habe. Diese Form der beratenden Vermittlung stieß immer dann auf Unverständnis, wenn von den Behörden des Kirchenregiments eine amtliche Entscheidung erwartet wurde. Doch gerade in Glaubensfragen waren formale Kompromisse unmöglich und politische Vorgaben zwischen wissenschaftlicher Theologie und religiöser Erbauung nicht nur für M. unzumutbar. 1848 oblag ihm nach dem Weggang von Karl Friedrich Göschel bis zum Amtsantritt des Oberpräsidenten Gustav von Bonin von Ende März bis Ende Juni und nach dessen Weggang von Ende September bis Ende Oktober die Vertretung im Konsistorialpräsidium. Dabei hat er die in ihn gesetzten Erwartungen auf unparteiische Amtsführung so sehr enttäuscht, daß das Ministerium der geistlichen Angelegenheiten im Oktober 1848 den Regierungsvizepräsidenten in Magdeburg mit der Wahrnehmung der Präsidialgeschäfte im Konsistorium beauftragte. Als Begründung dafür wurden wichtige politische Rücksichten angeführt, die M. von dem Vorsitz im Konsistorium ausschlossen. M., der sich und sein Handeln zeit seines Lebens als unpolitisch empfand, hatte in der Folgezeit die Wirren der Verfassungsumbrüche zwischen 1848 und 1850 durchzustehen, in deren Verlauf er von Friedrich Wilhelm IV. 1850 zum Mitglied des Erfurter Staatenhauses berufen wurde. Das Verständnis für die mehrfachen Wandlungen des Verfassungszusammenhangs für die Kirchen fiel ihm schwer, doch die drängenden politischen und sozialen Fragen um den Wittenberger Kirchentag 1848 und den Aufbau einer Inneren Mission verfolgte M. in einer Konsequenz, die ihm wichtiger war als langwierige Bekenntnisdarlegungen. Ab 1850 nahm Oberpräsident Hartmann Erasmus von Witzleben die Präsidialgeschäfte im Konsistorium wahr, bis 1853 mit dem Kreisgerichtsdirektor Friedrich Wilhelm Noeldechen ein weltlicher Konsistorialdirektor berufen wurde, für den eine eigene nicht verfassungskonforme Dienstinstruktion erlassen wurde. Im Januar 1857 suchte M. um seine Emeritierung nach, bat aber um Belassung in der Dompredigerstelle. Der Wechsel in der Generalsuperintendentur erfolgte im Frühjahr 1858, womit auch die Rückkehr zu verfassungsmäßigen Zuständen in der Verteilung der Präsidial- und Direktorialgeschäfte im Konsistorium verbunden war. M., der bis 1860 Domprediger und als Ehrenmitglied im Konsistorium dort auch stimmberechtigt blieb, trat auch mit katechetischen Schriften und Sammlungen geistlicher Lieder und Gesänge hervor, zu denen er selbst einige beisteuerte. Werke: Christenglück und Christenwandel in religiösen Gesängen, 1816; Antrittspredigt am 30. April 1843 in der Domkirche zu Magdeburg, 1843; “Lasset Euch Niemand das Ziel verrücken!” Mahnung durch Verständigung über das Bekenntniß der neuen Gemeinde aus treuem Herzen an die evangelische Bürgerschaft von Magdeburg gerichtet, 1847; Amtsbetrübnis und Amtstrost. Eine Schriftauslegung, 1848; Die Verwaltungsgrundsätze des Consistoriums der Provinz Sachsen in ihrem Verhältnis zur Gegenwart – Ein Rundschreiben, 1848; Geistliche Dichtungen und Gesänge auf der Unterlage der heiligen Schrift, 1852; Katechetisch-evangelische Unterweisung in den heiligen zehn Geboten Gottes nach dem Katechismus Lutheri, 1854. Literatur: ADB 22, 145–147; RE 13, 31903, 208–212; RGG 4, 31960, Sp. 1069; BBKL 5, Sp. 1593f. (W); Otto Kraus, Geistliche Lieder im 19. Jahrhundert, 21879, 342–350. Archivalien: LHASA: Rep. C 20 I b, Nr. 354/I; Rep. C 20 I b, Nr. 361/I; Rep. C 81, Nr. 40. Hans Seehase letzte Änderung: 28.02.2005"



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